Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.07.2024: Kapstadtring / Überseering 2
Letzte Beratung: 03.02.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.10
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOfür den o.g. Bereich die
Beschilderung von 4 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrischbetriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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