21-5096

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.01.2024: Kapstadtring 8

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 04.03.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.2.1

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

-          Anordnung

-          Skizze

     

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.