Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.05.2024: Alter Löschplatz ggü. 6-12; Verdeutlichen der Parkstände durch Markierungsknöpfe
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Verdeutlichen der Parkstände durch Markierungsknöpfe an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz