Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.01.2024 - Friedrichsberger Straße 31
Letzte Beratung: 12.02.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.4
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Verdeutlichen der Gehwegparkstände an
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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