21-5034

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.01.2024 - Friedrichsberger Straße 31

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 12.02.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.4

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich das Verdeutlichen der Gehwegparkstände an

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ Plan

Lokalisation Beta

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