Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.09.2025: Friedrichsberger Straße
Letzte Beratung: 13.10.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.5
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Verdeutlichung des bestehenden Gehwegparkens an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
- Anordnung
- Bilder zur Verdeutlichung des Gehwegparkens
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