22-0672

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.01.2025: Alter Güterbahnhof 2 f

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 03.02.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.9

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO an r den o.g. Bereich die

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebenerFahrzeuge (eFz)

an Ladesäulenan.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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Anhänge

 

Anordnung, Skizze                                   

Lokalisation Beta

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