Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.02.2025: Alter Güterbahnhof 12g
Letzte Beratung: 07.07.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.4.2
Die Straßenbehörde ordnet gemäß§ 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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