22-0589

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.12.2024: Alter Teichweg 65

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.10

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOr den o.g. BereichdieBeschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- Lagebeschreibung

- Skizze

Lokalisation Beta
Alter Teichweg

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