22-0016

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.05.2024: Habichtstraße 31; Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.09.2024
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan