Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.05.2025: Isekai 11a
Letzte Beratung: 02.06.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.2.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.