Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.02.2025: Isekai 22
Letzte Beratung: 07.04.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.12
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg