Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.12.2022 Beschilderung für Bewohnerparkgebiet Feenteich Bewohnerparkgebiet N 110 "Feenteich"
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung
für Bewohnerparkgebiet Feenteich an
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz