21-4175

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.12.2022 Beschilderung für Bewohnerparkgebiet Feenteich Bewohnerparkgebiet N 110 "Feenteich"

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.03.2023
13.02.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung

für Bewohnerparkgebiet Feenteich an

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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