Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.01.2023 für den Regionalbereich Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hier: Neuordnung des ruhenden Verkehrs - Höhenstieg (gesamte Länge)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz