Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.10.2023: Hofweg zwischen Kanalstraße und Winterhuder Weg, Einrichten einer Tempo-30-Strecke
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Einrichten einer
Tempo-30-Strecke an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz