Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.12.2024: Steilshooper Straße/ Wittenkamp
Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.4
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen des VZ 1022-10 StVO (Radfahrer frei) an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Anordnung
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