Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.03.2023r Demontage alter Beschilderung und Montage neuer Beschilderung zur Schaffung einheitlicher Parkstände Schenkendorfstraße 28 ggü.
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Demontage alter Beschilderung und Montage neuer Beschilderung zur Schaffung einheitlicher Parkstände an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz