22-1671

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.11.2025 Fuhlsbüttler Straße 29

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Endbeschilderung für einen vorhandenen Parkstand an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- Skizze

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Str.

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