22-1671

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.11.2025 Fuhlsbüttler Straße 29

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 15.12.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.2.3

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Endbeschilderung für einen vorhandenen Parkstand an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- Skizze

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Str.

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