Straßenverkehrsbehördliche Anordnung: Aufbringen einer Grenzmarkierung Zeichen 299 StVO Alter Güterbahnhof 3a
Letzte Beratung: 28.02.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.2.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Aufbringen einer Grenzmarkierung Zeichen 299 StVO an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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