22-1654.1

Stellungnahme von Hamburg Wasser zum Antrag der GRÜNE-Fraktion "Öffentliche Trinkwasserbrunnen für alle in Hamburg-Nord!"

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 18.03.2026 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 7.2

Sachverhalt

Das Bezirksamt informiert über folgende Stellungnahme von Hamburg Wasser zur Drs. 22-1654:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung der Drucksache (Drs.-Nr. 22 1654) sowie für die Bitte um eine Sachstands- und Zeitplanmitteilung. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung HAMBURG WASSERs nehmen wir hierzu gerne Stellung und ordnen die Rollen und Abläufe im Zusammenhang mit der Auswahl und Prüfung möglicher Standorte für öffentliche Trinkwasserbrunnen ein.

Aus Sicht von Hamburg Wasser ist zunächst wichtig klarzustellen, dass die Erstellung einer Vorschlagsliste für mögliche Brunnenstandorte nicht durch HAMBURG WASSER erfolgt, sondern gemeinsam durch die BUKEA und das jeweils zuständige Bezirksamt. Diese Vorgehensweise entspricht auch der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung: Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt die Verantwortung für die Auswahl der Standorte sowie für die Anzahl und Finanzierung der zu errichtenden Trinkwasserbrunnen bei der Kommune. Erst wenn BUKEA und Bezirksamt eine abgestimmte Standortliste erarbeitet haben, kann diese zur technischen Standortprüfung an HAMBURG WASSER übermittelt werden.

Die technische Standortprüfung ist ein eigenständiger, kostenpflichtiger Auftrag an HAMBURG WASSER. Diese Prüfung umfasst unter anderem:

eine Leitungsabfrage bei allen relevanten leitungsgebundenen Versorgern (Wasser/Abwasser, Strom, Telekommunikation),

die technische Bewertung der Anschlussmöglichkeiten,

sowie einen gemeinsamen Ortstermin mit dem Auftraggeber (Bezirksamt).

Bitte beachten Sie, dass die Klärung der Sondernutzungsgenehmigung für die jeweilige Fläche vollständig in der Verantwortung des Bezirksamts liegt. Ebenso liegen Informationen zu Flächennutzungen etwa Rettungswege, Wochenmarktflächen, Außengastronomie oder temporäre Sondernutzungen nicht bei HAMBURG WASSER vor. Diese Aspekte müssen im Vorfeld durch das Bezirksamt geprüft und in die Standortauswahl einbezogen werden.

Sobald eine abgestimmte Standortliste zwischen BUKEA und Bezirksamt vorliegt, stehen wir selbstverständlich bereit, die technische Machbarkeit der vorgeschlagenen Standorte zu prüfen und die weiteren Schritte zu begleiten.

Hinsichtlich der Frage, ob ein entsprechender Antrag förderlich sein kann: Ein Antrag ist dann hilfreich, wenn er klar die kommunale Zuständigkeit betont, die gemeinsame Erarbeitung der Standortvorschläge durch BUKEA und Bezirksamt vorsieht und die Beauftragung der technischen Standortprüfung bei HAMBURG WASSER berücksichtigt. Eine solche Struktur erleichtert den Prozess und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.

r Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen“

Auf die Rückfrage, wie es mit der aktuellen Planung in Hamburg-Nord aussieht, also ob und wo in Hamburg-Nord demnächst neu Trinkwasserbrunnen errichtet werden sollen oder ob es derzeit keine Planungen für neue Brunnen gibt, antwortete Hamburg Wasser:

HAMBURG WASSER liegen für den Bereich Hamburg-Nord, ebenso wie für das gesamten Stadtgebiet, aktuell keine Informationen zum Stand der Planungen seitens der BUKEA und den Bezirksämtern (entsprechend des in der Vorgängermail beschriebenen Prozesses) vor. Es wurde HAMBURG WASSER bislang keine abgestimmte Standortliste für den Bereich Hamburg -Nord zur weitergehenden Prüfung vorgelegt.“

Stand: Januar 2026

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Udo Franz

Stv. Bezirksamtsleitung

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