21-1840

Stärkung des Fußgängerverkehrs - auch personell! Schaffung der Position einer oder eines Fußgängerbeauftragten im Bezirk Hamburg-Nord Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.01.2021
10.12.2020
Sachverhalt


Die Aufgaben im Bereich der Mobilität sind in unserem Bezirk vielfältig: Es geht insbesondere darum, eine inklusive und barrierefreie Mobilität zu ermöglichen sowie eine umwelt- und klimafreundliche Verkehrspolitik zu fördern. Gleichzeitig muss moderne Mobilität auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger eingehen.

Moderne Mobilität und die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger beschränken sich allerdings nicht nur auf die vermeintlich offensichtlichen Formen der Mobilität, wie etwa den öffentlichen Nahverkehr, den motorisierten Individualverkehr oder das Fahrrad. Auch der Fußgängerverkehr muss zukünftig viel stärker in die ganzheitliche Betrachtung aufgenommen werden.

Der Bezirk Hamburg-Nord ist in dieser Hinsicht in Teilbereichen schon aktiv: So wurden in Alsterdorf und Hoheluft-Ost Fußgängerkonzepte erarbeitet, um zu prüfen, wie diese Art der Mobilität in den Quartieren funktioniert und wie die Bedingungen weiter verbessert werden können, um so weitere Anreize für die Menschen vor Ort zu schaffen. Klar ist aber auch, dass Konzepte allein die Probleme nicht lösen. Daher muss ein qualitativer Ausbau sowie die zeitgemäße Sanierung der Gehwege unterstützt werden. Dabei ist klar, dass die Wege durchweg eine hohe Qualität aufweisen sollen und attraktiv sein müssen. Auch die Schaffung barrierefreier Wege ist weiterhin eine wichtige Aufgabe in den Stadtteilen.

All diese Vorhaben müssen jedoch von Seiten der Verwaltung auch entsprechend koordiniert werden. Bislang waren die Zuständigkeiten bezüglich des Fußverkehrs in der Verwaltung nicht einheitlich gebündelt, sondern auf mehrere Personen verteilt. Der großen Aufgabe - die Stärkung des Fußgängerverkehrs im Bezirk - wird man jedoch nur dann gerecht, wenn all die Vorhaben und Ziele zentral von einer Stelle aus koordiniert werden. Daher muss der Bezirk hier auch die personellen Voraussetzungen schaffen, indem eine hauptamtliche Stelle einer oder eines bezirklichen Fußgängerbeauftragten geschaffen und besetzt wird. Eine solche Stelle kann auch zentraler Anlaufpunkt für die Bezirkspolitik inklusive der Regionalauschüsse sein.

Petitum/Beschluss


Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Die Bezirksversammlung regt an, in Anbetracht der vielfältigen Aufgaben im Bereich des Fußgängerverkehrs und der besonderen Bedeutung dieser Mobilitätsform in unseren Stadtteilen und Quartieren, die Kompetenzen für den Fußverkehr in der Position einer oder eines bezirklichen Füßgängerbeauftragten zu bündeln.

 

 

FDP-Fraktion Hamburg-Nord: Claus - Joachim Dickow, Lars Jessen,  Cornelia Bruns, Ralf Lindenberg