Stadtteilentwicklungskonzept Langenhorn hier: Vorstellung des Stadtteilentwicklungskonzepts
Letzte Beratung: 15.10.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.1
Hintergrund
Langenhorn steht, wie viele Stadtteile Hamburgs, vor vielfältigen städtebaulichen, sozialen, verkehrlichen und infrastrukturellen Herausforderungen. Gleichzeitig bestehen Entwicklungspotenziale, die im Sinne einer nachhaltigen und integrierten Stadtteilentwicklung genutzt werden sollen.
Das nun vorliegende Stadtteilentwicklungskonzept bietet hierfür einen übergeordneten Orientierungsrahmen. Es stellt die wesentlichen Entwicklungsthemen dar und formuliert Vorschläge, wie der Stadtteil in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden kann. Das Konzept betrachtet die räumliche, funktionale, freiräumliche und städtebauliche Entwicklung des Stadtteils und benennt Ziele, Handlungsfelder sowie mögliche Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung.
Das Konzept soll insbesondere dazu dienen,
und eine gemeinsame Grundlage für das Zusammenwirken von Politik, Verwaltung und weiteren Akteurinnen und Akteuren zu schaffen.
Weiteres Vorgehen
Durch den angestrebten politischen Beschluss des Stadtteilentwicklungskonzeptes Langenhorn erhält die Bezirksverwaltung eine belastbare Grundlage, um die dargestellten Maßnahmen weiter zu prüfen, Gespräche mit zuständigen Fachbehörden und weiteren Beteiligten zu führen sowie konkrete Umsetzungsschritte vorzubereiten.
Da viele der im Konzept benannten Maßnahmen noch weiterer fachlicher, rechtlicher und finanzieller Prüfung bedürfen, erfolgt mit dem Beschluss keine unmittelbare Festlegung auf die Umsetzung sämtlicher Einzelmaßnahmen. Vielmehr wird die Verwaltung beauftragt, die Inhalte des Konzeptes als Leitlinie für das weitere Vorgehen heranzuziehen und Umsetzungsmöglichkeiten im Einzelfall zu klären. Das Konzept soll dabei als Orientierungsrahmen und Leitfaden für die weitere Entwicklung Langenhorns verstanden werden und die im Konzept beschriebenen Zielsetzungen und Maßnahmen sollen grundsätzlich weiterverfolgt und in den kommenden Jahren bei Planungen, Projekten und Verwaltungsentscheidungen berücksichtigt werden.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen entstehen durch den Beschluss des Konzeptes zunächst nicht. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen sind die jeweiligen Kosten, Finanzierungsquellen, Zuständigkeiten sowie gegebenenfalls Fördermöglichkeiten gesondert zu prüfen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wir um Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung
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