22-1093

Stadtteilentwicklungskonzept Langenhorn: Bürgerbeteiligung unter Einbindung aller lokalen Akteure (Vereine, Initiativen, anderweitig Interessierte) Gemeinsamer Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 12.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.3

Sachverhalt

Auf Basis der Drucksache 22-0683 wurde der Stadtentwicklungsausschuss am 6. Februar 2025 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung über die bereits erfolgte Vergabe sowie das weitere Vorgehen zur Entwicklung des Stadtteilentwicklungskonzeptes Langenhorn informiert.

Über das Projekt und dessen zweijährigen Verlauf wird auf einer Projektseite informiert: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/hamburg-nord/stadtteilentwicklungskonzept-langenhorn-998406.

Im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzepts sollen die Qualitäten und Herausforderungen Langenhorns ermittelt und Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung sowie Verbesserung bestimmter Orte im Stadtteil gebündelt unter einem Leitbild vorgeschlagen werden. Ein wesentlicher Kern der Konzepterstellung sind verschiedene Formate der Bürgerbeteiligung.

Die Online-Beteiligung über DIPAS ist seit dem 7. April 2025 möglich. Am 22. April 2025 hat die Auftaktveranstaltung im Stadtteil stattgefunden, die bereits einen Ansatz der Zufallsbürgerbeteiligung integrierte. Diese Termine sind derzeit auch auf der Projektseite einsehbar. Am 20. Mai 2025 fand ein Auftaktworkshop mit zufällig ausgewählten Teilnehmern aus dem Stadtteil unter Leitung des beauftragten Unternehmenssowie Mitarbeitenden aus dem Bezirksamt statt. Dieser Termin und auch Folgetermine sind derzeit nicht auf der Projektseite veröffentlicht.

Insbesondere das Vorgehen bzw. der Prozess bei der zufälligen Auswahl der Teilnehmenden, die fehlende Kommunikation der Termine und die nicht ausreichend für alle Menschen in Langenhorn nachvollziehbare Darstellung des weiteren Vorgehens sowie die als nicht zufriedenstellend wahrgenommene Einbindung insbesondere der im Stadtteil seit Jahren erfahrenen Vereine und Initiativen, die sich im Sinne der Zielsetzung des Konzepts herausragend im Stadtteil auskennen, die Bedürfnisse kennen sowie ein breites Spektrum an Menschen in Langenhorn repräsentieren, hat nun zu Beginn des Prozesses für Unmut vor Ort gesorgt.

Nach der erfolgten Beauftragung des Konzepts ist es im Interesse aller, den Prozess so gut wie möglich erfolgreich durchzuführen und auf ein Ergebnis hinzuarbeiten, das umsetzbare Vorhaben enthält, auf eine breite Akzeptanz bei der Bevölkerung stößt und geeignet ist,r die weitere Entwicklung Langenhorns eine tragfähige Grundlage zu bilden.

Verschiedene Konzepte der Bürgerbeteiligung, auch solche mit Auswahl nach dem Zufallsprinzip können dafür ein Schlüssel sein. Gleichwohl ist es entscheidend, die langjährig engagierten Akteure, die im Stadtteil fest verwurzelt sind, deren Erfahrung und auch deren Repräsentationskraft auf allen Ebenen stark und dauerhaft und nicht nur punktuell einzubinden. Denn schließlich werden diese dann auch später bei der Umsetzung von Projekten ein wesentlicher Multiplikator sein und im Prozess die kommunikative Rückkopplung in den Stadtteil hinein sicherstellen. Dieser Umstand ist derzeit nach Auffassung der antragsstellenden Fraktionen in der vorgestellten Konzeption nicht ausreichend abgesichert und bedarf der Anpassung.

Gleichzeitig sollte der jetzt laufende Prozess genutzt werden, um die Bürgerbeteiligung hinsichtlich Erfolge und Probleme der eingesetzten Formate auszuwerten, um damit in der Zukunft liegende Prozesse besser zu gestalten. Hierzu bietet sich eine Evaluation des Langenhorner Prozesses an, deren Ergebnisse sowohl dem Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord als auch der Stabsstelle Bürgerbeteiligung im Senat („Stadtwerkstatt“) zur Kenntnis gebracht und jeweils gemeinsam besprochen werden.

Petitum/Beschluss

Aus diesem Grund möge der Stadtentwicklungsausschuss beschließen:

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss unterstützt die Erstellung des beauftragten Stadtteilentwicklungskonzepts für Langenhorn unter Einsatz verschiedener Formate der Bürgerbeteiligung.
  2. Gleichwohl ist das derzeit geplante Vorgehen bis zur abschließenden Erstellung des Konzepts mit Blick auf die Beteiligung der Menschen in Langenhorn anzupassen.
  3. Daher soll das Bezirksamt gemeinsam mit dem beauftragten Unternehmen dafür Sorge tragen, dass die langjährig engagierten Akteure, die im Stadtteil fest verwurzelt sind (Vereine, Initiativen etc.), mit ihrer Erfahrung und ihrer Repräsentationskraft auf allen Ebenen stark, dauerhaft und nicht nur punktuell in die jetzt geplanten Prozesse der Bürgerbeteiligung konstruktiv und transparent eingebunden werden, unter anderem in das Format der Stadtteildelegation.
  4. Hinsichtlich der Stadtteildelegation ist darauf zu achten, dass stets mindestens Zweidrittel der ausgewählten Bürgerinnen und Bürger anwesend sind und bei einer dauerhaften Nichtteilnahme von ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern eine transparent und nachvollziehbar Nachbesetzung ggf. auch aus dem Kreis der anwesenden weiteren Teilnehmer stattfindet.
  5. Zudem soll sichergestellt sein, dass sich Mitglieder der Bezirksversammlung jederzeit über die Details der anstehenden Schritte des Beteiligungsverfahrens informieren und auf Wunsch auch als Gäste an den Formaten teilnehmen können.
  6. Dem Stadtentwicklungsausschuss ist über die vorgenommenen Anpassungen im derzeitigen Konzept bis spätestens 30. September 2025 im öffentlichen Teil des Ausschusses zu berichten.
  7. Zugleich möge das Bezirksamt dafür Sorge tragen, dass der Prozess insgesamt professionell evaluiert wird. Die Ergebnisse sollen dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt und der Stadtwerkstatt zur Diskussion und Auswertung angeboten werden.

r die SPD-Fraktion: Dr. Martin Albers, Martina Schenkewitz, Tina Winter

r die CDU-Fraktion: Ekkehart Wersich, Martin Fischer

r die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Jan Peter Döhne

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Keine

Lokalisation Beta
Langenhorn

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