Sondermittel der Bezirksversammlung Hier: Planung und Durchführung der Woche der Vielfalt 2026 Zeitraum: 23.11.2026 bis 29.11.2026 Ort: Bezirk Hamburg-Nord
Letzte Beratung: 29.09.2026 Hauptausschuss Ö 5.2
Die Woche der Vielfalt ist der Bezirksversammlung bereits als bezirkliches Veranstaltungsformat bekannt. Auch im Jahr 2026 soll sie wieder dazu beitragen, die Vielfalt im Bezirk Hamburg-Nord sichtbar zu machen, Begegnung und Austausch zu fördern und das Engagement zahlreicher Einrichtungen, Träger, Initiativen und weiterer Akteur*innen zu bündeln.
Im Mittelpunkt stehen Angebote und Veranstaltungen, die gesellschaftliche Teilhabe, gegenseitigen Respekt, ein diskriminierungsfreies Miteinander und den Zusammenhalt im Bezirk stärken. Dabei können sowohl neue Veranstaltungen im Rahmen der Woche der Vielfalt umgesetzt als auch bereits bestehende Angebote während der Aktionswoche sichtbar gemacht werden. Auf diese Weise entsteht ein vielfältiges und dezentrales Programm, das unterschiedliche Zielgruppen und Themen im Bezirk anspricht.
Die Woche der Vielfalt 2026 beginnt am 23. November 2026 mit einer Auftaktveranstaltung um 18:00 Uhr im BV-Saal in der Robert-Koch-Str.17 und endet am 29. November 2026.
Die Mitglieder der Bezirksversammlung sind selbstverständlich herzlich eingeladen, sowohl an der Auftaktveranstaltung als auch an den einzelnen Programmpunkten der Woche der Vielfalt teilzunehmen.
Die inhaltliche und organisatorische Koordination erfolgt durch das Fachamt Sozialraummanagement. Im Anschluss an die Woche der Vielfalt wird ein Abschlussvermerk zur Verwendung der bereitgestellten Mittel erstellt.
Finanzierung
Für die Planung und Durchführung der Woche der Vielfalt 2026 wird eine Förderung in Höhe von insgesamt 30.000 € aus bezirklichen Sondermitteln beantragt. Die Mittel sollen insbesondere für die Förderung der im Rahmen der Aktionswoche stattfindenden Angebote und Veranstaltungen sowie für erforderliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftaktveranstaltung und der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Nicht verausgabte Mittel fließen nach Abschluss der Maßnahme zurück.
Dr. Bettina Schomburg
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