Sicherer Weg zur KiTa: Tempo 30 in der Alsterdorfer Straße 220! Stellungnahme der Polizei Hamburg
Letzte Beratung: 27.02.2023 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 8.1
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 30.01.2023 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen
Antrages von GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich bei Enthaltung der CDU- Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass diese vor der KiTa 4 Zeiten in der Alsterdorfer Straße 220 eine laut Straßenverkehrsordnung zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anordnet.
Begründung:
Die Alsterdorfer Straße ist besonders im Berufsverkehr eine beliebte Strecke für Pendler*innen. Gleichzeitig kommen alle Kinder gerade zur Hauptverkehrszeit in die KiTas. Das gilt auch für die KiTa 4 Zeiten in der Alsterdorfer Straße 220. Immer wieder wird von unübersichtlichen bis hin zu gefährlichen Situationen berichtet, da die KiTa an einer leichten Kurve liegt und zudem parkende Autos die Sicht auf die Alsterdorfer Straße behindern.
Insbesondere Eltern, die ihre Kinder mit dem (Lasten-)Fahrrad zur KiTa bringen, berichten hier von vielfach kritischen Situationen durch Fahrzeuge, die 50 km/h oder auch gerne schneller fahren.
In der Straßenverkehrsordnung ist seit Dezember 2016 geregelt, dass im unmittelbaren Umkreis von besonders schützenswerten Einrichtungen wie Kindertagesstätten eine streckenbezogene Temporeduzierung ohne notwendigen Nachweis einer besonderen Gefährdungs-Situation oder erhöhten Gefahrenlage angeordnet werden kann.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Mit dem o.g. Beschluss wird die Anordnung einer Tempo 30-Strecke vor der Kita 4 Zeiten in der Alsterdorfer Straße 220 gefordert.
Die Alsterdorfer Straße 220 wurde bereits in der Vergangenheit hinsichtlich der Möglichkeit eine Tempo 30-Strecke einzurichten überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Tempo 30-Strecke nach den gültigen HRVV gegeben sind. Daher wurde die Straßenverkehrsbehörde des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 33 am 01.02.2023 gebeten, eine entsprechende Anordnung zu fertigen.
Die in der o.g. Drucksache formulierte Forderung nach Einrichtung einer Tempo 30-Strecke vor der Kita in der Alsterdorfer Straße 220 ist nach entsprechender positiver Prüfung bereits an die örtliche StVB weitergeleitet worden. Von dort aus wird in Kürze eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung gefertigt und an den Bezirk gesendet werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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