Sicherer Weg zur KiTa: Tempo 30 in der Alsterdorfer Straße 220! Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Letzte Beratung: 07.02.2023 Hauptausschuss Ö 8.9
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 30.01.2023 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen
Antrages von GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich bei Enthaltung der CDU- Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass diese vor der KiTa 4 Zeiten in der Alsterdorfer Straße 220 eine laut Straßenverkehrsordnung zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anordnet.
Begründung:
Die Alsterdorfer Straße ist besonders im Berufsverkehr eine beliebte Strecke für Pendler*innen. Gleichzeitig kommen alle Kinder gerade zur Hauptverkehrszeit in die KiTas. Das gilt auch für die KiTa 4 Zeiten in der Alsterdorfer Straße 220. Immer wieder wird von unübersichtlichen bis hin zu gefährlichen Situationen berichtet, da die KiTa an einer leichten Kurve liegt und zudem parkende Autos die Sicht auf die Alsterdorfer Straße behindern.
Insbesondere Eltern, die ihre Kinder mit dem (Lasten-)Fahrrad zur KiTa bringen, berichten hier von vielfach kritischen Situationen durch Fahrzeuge, die 50 km/h oder auch gerne schneller fahren.
In der Straßenverkehrsordnung ist seit Dezember 2016 geregelt, dass im unmittelbaren Umkreis von besonders schützenswerten Einrichtungen wie Kindertagesstätten eine streckenbezogene Temporeduzierung ohne notwendigen Nachweis einer besonderen Gefährdungs-Situation oder erhöhten Gefahrenlage angeordnet werden kann.
Keine
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