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Sichere Schulwege JETZT! - Fanny-Hensel-Schule Zebrastreifen, Umgestaltung Von-Essen-Straße! - Antrag der GRÜNE-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Die Schulgemeinschaft der Fanny-Hensel-Schule (Von-Essen-Straße 82–84, Barmbek-Süd) hat sich anlässlich der Versammlung mit Sternfahrt „Sichere Schulwege JETZT!“ am 26. September 2026 mit einer Eingabe an die Bezirksversammlung gewandt [1]. Der Elternrat trägt die Eingabe. Die wichtigste Forderung ist ein Zebrastreifen an der Einmündung Hansdorfer Straße/Von-Essen-Straße. Mehr als 2.000 Menschen unterstützen sie in einer Petition des Elternrats [2]. Die Unterschriften wurden dem Regionalbeauftragten in der Sitzung des Regionalausschusses am 12. Oktober 2026 übergeben.

Die Von-Essen-Straße ist eine breite, stark befahrene Straße mit Verbindungsfunktion und mit viel Lieferverkehr in einer Tempo-30-Zone. Die Polizei hat bestätigt, dass vor der Schule regelmäßig zu schnell gefahren wird [1]. Die Kinder treten zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn. Früh- und Spätbetreuung reichen von 6 bis 18 Uhr, im Winterhalbjahr sind Kinder also auch bei Dunkelheit unterwegs. Wir greifen die Eingabe mit diesem Antrag auf.

Zebrastreifen: Über das Ob besteht Einigkeit, einen Termin gibt es aber noch nicht. Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat am 1. Juni 2026 einstimmig beschlossen, den Fußgängerüberweg prüfen und seine bauliche Umsetzung priorisieren zu lassen [3]. Die Straßenverkehrsbehörde des PK 31 befürwortet ihn ausdrücklich [4].

In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) am 7. Oktober 2026 hat das Bezirksamt sein geplantes Querungsstellen-Programm vorgestellt. Danach wird der Fußgängerüberweg in der Von-Essen-Straße nicht als Einzelmaßnahme geplant, sondern als Teil einer ganzheitlichen Umgestaltung der Von-Essen-Straße. Das Bezirksamt teilt nun ganz aktuell mit, dass eine Realisierung nicht kurzfristig erfolgen wird. Die Projektvorbereitungen sollen „noch vor Jahresende“ starten. [5] Erfahrungsgemäß werden bis zu einer Umsetzung dennoch viele Monate vergehen.

Die Kinder an der Fanny-Hensel-Schule können nicht auf den Umbau warten. Die Schule wurde 2024 gegründet und wächst jedes Jahr. Der benötigte und beschlossene Fußgängerüberweg sollte deshalb vor der kompletten Überplanung der Von-Essen-Straße hergestellt und später in diese integriert werden. Hält das Bezirksamt die vorgezogene Herstellung nicht für möglich, sollte es das schriftlich begründen. Für diesen Fall braucht es einen temporären Zebrastreifen als Zwischenlösung, der bis zur endgültigen Herstellung bestehen bleibt.

Die genannte Stelle ist für einen Zebrastreifen bereits gut vorbereitet. Der Bordstein ist an der Einmündung abgesenkt, Straßenbeleuchtung ist vorhanden. Nach Berichten aus der Nachbarschaft, die der Elternrat weitergegeben hat, gab es dort früher schon einen Fußgängerüberweg, möglicherweise bis zur Einrichtung der Tempo-30-Zone. Trifft das zu, wurde der Standort schon einmal als geeignet beurteilt. Sollte der Überweg mit der Tempo-30-Zone entfallen sein, trägt dieser Grund heute nicht mehr: Seit der Reform des Straßenverkehrsrechts setzt ein Zebrastreifen keine besondere Gefahrenlage mehr voraus.

Die Polizei hat den Einsatz eines temporären Zebrastreifens bislang mündlich als nicht zulässig abgelehnt und ansonsten auch aus Sicherheitsgründen davon abgeraten, temporäre Lösungen anzuwenden [6]. Die exakten Hinderungsgründe, ob baulicher oder rein rechtlicher Art, sind dabei nicht vollständig klar geworden:

  • Bordsteinabsenkung und Beleuchtung sind vorhanden
  • Die Straßenverkehrsordnung beschränkt temporäre Markierungen nicht auf Baustellen
  • Die Voraussetzungen für die dauerhafte Markierung eines Zebrastreifens wurden bereits bestätigt
  • Der gewünschte Standort ist von beiden Seiten bereits jetzt relativ gut einsehbar
  • Eine zeitliche Begrenzung einer vorläufigen Markierung ist geplant

Die Umgestaltung der Von-Essen-Straße muss schneller kommen. Kommt der dauerhafte Fußgängerüberweg doch erst mit dem Umbau, entscheidet dessen Zeitplan über die Sicherheit der Kinder.

Die Schule hat weitere Anliegen und soll mitplanen. Die Eingabe nennt eine bessere Sichtbarkeit von Grundschule und Tempo-30-Zone, Maßnahmen gegen das Halten in zweiter Reihe vor dem Haupteingang und die Erneuerung der verblassten Parkflächenmarkierungen [1]. Richtig genutzte Parkstände verengen die Fahrbahn und senken das Tempo. Vieles davon braucht keinen Umbau und kann sofort beginnen. Die Schulgemeinschaft kennt die Wege ihrer Kinder am besten und soll an der Planung der Von-Essen-Straße beteiligt werden.

Kinder sollen selbstständig und sicher zur Schule kommen: zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss FOLAG beschließen:

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung und die Bezirksamtsleitung werden gebeten, sich für folgende Punkte einzusetzen:

  1. Zebrastreifen vor dem Umbau der Von-Essen-Straße (höchste Priorität)

Der Fußgängerüberweg an der Einmündung Hansdorfer Straße/Von-Essen-Straße soll als vorgezogene Maßnahme vor der geplanten umfangreicheren Umgestaltung der Von-Essen-Straße hergestellt und später in diese integriert werden.

  1. Die Straßenverkehrsbehörde (PK 31) wird gebeten, die Anordnung dafür zu fertigen.
  2. Hält das Bezirksamt die vorgezogene Herstellung nicht für umsetzbar, informiert es den Ausschuss mit einer schriftlichen Begründung.
  3. Bezirksamt und Straßenverkehrsbehörde werden gebeten, mitzuteilen, ob, bis wann und aus welchem Grund an dieser Stelle früher ein Fußgängerüberweg bestand und wieso dieser ggf. aufgehoben wurde.
  1. Temporärer Zebrastreifen als Zwischenlösung

Für den Fall, dass der Fußgängerüberweg nicht vor dem Umbau hergestellt werden kann, wird die Straßenverkehrsbehörde (PK 31) gebeten, an der Einmündung Hansdorfer Straße/Von-Essen-Straße baldmöglichst einen temporären Fußgängerüberweg anzuordnen. Das Bezirksamt wird gebeten, diesen dann zügig einzurichten.

  1. Zur Anordnung wird die Polizei gebeten, bei Bedarf auch Wege wie einen Verkehrsversuch oder ähnliche Verfahren anzuwenden, um diese zu ermöglichen.
  2. Der temporäre Zebrastreifen nutzt die vorhandene Bordsteinabsenkung und Beleuchtung. Er erhält eine Markierung, Zeichen 350 und ausreichend große freigehaltene Sichtfelder.
  3. Er bleibt bestehen, bis der dauerhafte Fußgängerüberweg hergestellt ist.
  1. Schriftliche Begründung bei Ablehnung des temporären Zebrastreifens
    Falls eine der beteiligten Stellen den temporären Zebrastreifen weiterhin ablehnt, wird sie gebeten, dem Ausschuss eine ausführliche schriftliche Begründung vorzulegen. Die Begründung
  1. benenne die entgegenstehenden rechtlichen und baulichen Voraussetzungen einzeln;
  2. lege dar, warum sie sich trotz vorhandener Bordsteinabsenkung und Beleuchtung nicht umsetzbar sei;
  3. nennt die Maßnahmen, mit denen die Querung stattdessen bis zum endgültigen Umbau gesichert wird.
  1. Umgestaltung der Von-Essen-Straße: Planung 2027
    Die Planung zur Umgestaltung der Von-Essen-Straße soll im Jahr 2027 erfolgen. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird um eine Bestätigung der bereits erfolgten Anmeldung für das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr und damit um die Übernahme der Finanzierung gebeten. Der Bauabschnitt an der Einmündung Hansdorfer Straße soll möglichst als erstes umgesetzt werden.
  1. Beteiligung der Schule
    Schulleitung und Elternrat der Fanny-Hensel-Schule sowie der nahegelegenen Adolph-Schönfelder-Schule werden frühzeitig an der Planung der Von-Essen-Straße beteiligt. Insbesondere vor einer Schlussverschickung wird der Entwurf mit ihnen diskutiert.
  1. Weitere Forderungen der Schulgemeinschaft
    Die folgenden weiteren Anliegen aus der Eingabe der Fanny-Hensel-Schule werden ebenfalls geprüft und sofern ohne Umbau machbar, zeitnah umgesetzt:
  1. Verbesserung der Sichtbarkeit der Grundschule und der Tempo-30-Zone durch Anpassung der Beschilderung sowie piktografische Hinweise im Straßenraum (ggf. Umsetzen von Beschilderung, Ergänzung mit Verkehrszeichen wie „Achtung, Schule“ oder „Achtung, Kinder“)
  2. Maßnahmen gegen das Halten in zweiter Reihe vor dem Haupteingang der Schule, etwa verstärkte Kontrollen oder bauliche Elemente
  3. Erneuerung der verblassten Parkflächenmarkierungen im Umfeld der Schule
  4. Unterbindung des Falschparkens, damit korrekt genutzte Parkstände die überbreite Fahrbahn wie vorgesehen verschmälern und so Fahrgeschwindigkeiten verringern (insbesondere Prüfung der Parkregelung auf der Westseite der Von-Essen-Straße zwischen Hansdorfer und Wohldorfer Straße. Dort wird derzeit senkrecht und den Gehweg einengend geparkt, so dass der auf der Fahrbahn markierte Parkraum nicht genutzt wird)

Für die GRÜNE Fraktion
Marcel Bulawa

Christoph Reiffert

Anlage

[1] Drs. 22-2660, Eingabe der Schulgemeinschaft der Fanny-Hensel-Schule vom 22.09.2026, „Sichere Schulwege JETZT!“

[2] Petition des Elternrats der Fanny-Hensel-Schule

[3] Drs. 22-2258

[4] Drs. 22-2258.1.1

[5] Drs. 2258.1.1.1

[6] Protokoll des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg vom 01.06.2026, Ö 6.2

Lokalisation Beta
Von-Essen-Straße Hansdorfer Straße Wohldorfer Straße Fanny-Hensel-Schule Adolph-Schönfelder-Schule

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Themen Beta

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