Auf der Westseite des Salomon-Heine-Weges nördlich der Güterumgehungsbahn stehen Kraftfahrzeuge in zwei Reihen hintereinander in einer Grünfläche. Die hinteren Positionen lassen sich nur erreichen, indem man mit dem Auto über einen Radweg fährt. Es scheint dazu sogar extra eine Kfz-Zufahrt zum Radweg zu geben.
In den vergangenen Monaten konnte der Eindruck nicht ausgeräumt werden, dass das Bezirksamt das Parken in einer öffentlichen Grünanlage oder zumindest im Straßenbegleitgrün dauerhaft bzw. wiederholt duldet.
Daher fragen wir:
- Wo befindet sich nördlich der Güterumgehungsbahn (GUB) die Grenze zwischen der öffentlichen Grünanlage Eppendorfer Mühlenteich und der Verkehrsfläche Salomon-Heine-Weg (inkl. Straßenbegleitgrün)? Bitte der Antwort eine Skizze beifügen, auf der auch der örtliche Radweg zu sehen ist.
- Wo darf zwischen Fahrbahnrand Salomon-Heine-Weg (Bordsteinkante) und Eppendorfer Mühlenteich aus Sicht des Bezirksamtes legal mit Kfz geparkt werden? Bitte diese Information auf der Skizze ergänzen.
- Ist die skizzierte Parkordnung nach Auffassung des Bezirksamtes aus den örtlichen Gegebenheiten (z.B. Schilder) erkennbar? Wenn nein, hat das Bezirksamt bereits eine Ergänzung der Beschilderung angeregt?
- Ist das Querparken auf dem Hochbord auf der Westseite des Salomon-Heine-Weges nördlichen der GUB zulässig (unmittelbar an der Straße, erste Reihe)?
- Ist das praktizierte Querparken in einer zweiten Reihe noch hinter den Querparkern aus Frage 4. – also immer zwei Kfz hintereinander – auf der Westseite des Salomon-Heine-Weges nördlich der GUB zulässig?
- Falls ja, wie können die Kfz nach Auffassung des Bezirksamtes diese hinteren Parkplätze erreichen?
- Falls nein, welche Maßnahmen hat das Bezirksamt jeweils wann in den vergangenen zwei Jahren ergriffen, um dem ordnungswidrigen Parken Einhalt zu gebieten (bitte auflisten)? Zu welchem Erfolg führten diese Maßnahmen jeweils?
- Handelt es sich bei dem gepflasterten Weg zwischen Eppendorfer Mühlenteich und Salomon-Heine-Weg, der parallel zur Straße verläuft, um einen Radweg?
- Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass dieser Radweg regelmäßig von Kfz befahren wird? Wie bewertet das Bezirksamt diesen Umstand?
- Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt jeweils wann in den vergangenen zwei Jahren ergriffen, um der Nutzung des Radweges durch Kfz Einhalt zu gebieten (bitte auflisten)? Zu welchem Erfolg führten diese Maßnahmen jeweils?
- Etwa auf halber Strecke zwischen Güterumgehungsbahn und Ring 2 gibt es eine Einfahrt, die vom Salomon-Heine-Weg nach Westen abzweigt. Diese ist beidseitig mit „Einfahrt freihalten“ beschildert. Wohin führt diese Einfahrt? Wozu wird sie benötigt?
- Das Bezirksamt hat in einigen Protokollnotizen (Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude) deutlich gemacht, dass es bzgl. des möglicherweise ordnungswidrigen Parkens am Salomon-Heine-Weg oder in der Grünanlage erst nach Abschluss der örtlichen Hochbauarbeiten auf der Ostseite der Straße tätig werden möchte. Welchen Zusammenhang gibt es zwischen den Hochbauarbeiten auf der Ostseite und der Sicherung des Grüns auf der Westseite des Salomon-Heine-Weges?
- Falls Frage 5a mit „nein“ beantwortet wurde: Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt bis Ende März 2027 durchzuführen, um das ordnungswidrige Parken in der hintere Reihe zu unterbinden? Sind von Seiten des Bezirksamtes die erforderlichen Kapazitäten für diese Maßnahmen fest vorgesehen oder stehen sie unter einem allgemeinen „im Rahmen der Möglichkeiten“-Vorbehalt?
- Falls Frage 6. mit „ja“ beantwortet wurde: Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt bis Ende März 2027 durchzuführen, um das Befahren des Radweges durch Kfz zu unterbinden? Sind von Seiten des Bezirksamtes die erforderlichen Kapazitäten für diese Maßnahmen fest vorgesehen oder stehen sie unter einem allgemeinen „im Rahmen der Möglichkeiten“-Vorbehalt?