22-0146.1

Referentenanforderung Verkehrskonzept U5-Ost - Folgetermin Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Ö 6.4

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat in seiner Sitzung am 02.09.2024 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Die Hamburger Hochbahn stellte im März 2024 im Regionalausschuss BUHD ausführlich das "Verkehrskonzept U5-Ost" vor. Bei diesem Termin wurde zugesagt, die Situation an der Kreuzung Bramfelder Straße/Habichtstraße nach der Umgestaltung des Knotens zu analysieren und die der Umgestaltung zugrundeliegenden Rechenwerte mit den realen Nutzendenzahlen abzugleichen.

Inzwischen wurde mitgeteilt, dass ein eigentlichvorgesehenes, verändertes Ampel-Steuerungsprogramm noch nicht umgesetzt wurde. Im Oktober soll zudem nun eine aktuelle Zählung der Nutzenden erfolgen.

Der Regionalausschuss beschließt:

Die Hamburger Hochbahn sowie die Polizei werden gebeten, zeitnah nach Auswertung der für Oktober geplanten Zählungen erneut im Ausschuss deren Ergebnisse vorzustellen. Dabei bittet der Ausschuss insbesondere um folgende Informationen:

  • Informationen zur Unfalllage am umgebauten Knoten - ist dieser auch ein Unfallschwerpunkt?
  • Wie wird der Umbau hinsichtlich Sicherheit und Funktion von der Polizei inzwischen bewertet?
  • Welchen Zweck soll das bisher nicht umgesetzte veränderte Ampel-Steuerungsprogramm erfüllen? Wurde es nun tatsächlich umgesetzt und falls ja, wie wirkt es sich aus?
  • Welche konkreten Zahlen zu Verkehrsbelastung und -ströme (Kfz, Radfahrende, Fußverkehr) und daraus resultierenden Schlüsse ergaben sich aus den Zählungen am Knoten?

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) zu den in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Fragen wie folgt Stellung. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Zentralen Straßenverkehrsbehörde VD52 vom 10. Oktober 2024 verwiesen.

 

c) Welchen Zweck soll das bisher nicht umgesetzte Veränderte Ampel-Steuerungsprogramm erfüllen? Wurde es nun tatsächlich umgesetzt und falls ja, wie wirkt es sich aus?

 

Durch die angepasste Steuerung der Lichtsignale soll die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt, mit Fokus auf die Ausweichverkehre im Zusammenhang mit dem Bau der U5 Ost, optimiert werden. Durch eine Anpassung der Grünzeiten wird vor allem der Abfluss aus Norden in Richtung Süden gesteigert.

Die Steuerung der Lichtsignalanlage wurde im September 2024 angepasst. Damit wurde der letzte Bestandteil des Konzepts zu den Ausweichverkehren für die U5 Ost umgesetzt.

 

d) Welche konkreten Zahlen zu Verkehrsbelastung und -ströme (Kfz, Radfahrendem, Fußverkehr) und daraus resultierenden Schlüsse ergaben sich aus den Zählungen am Knoten?

 

Die Verkehrszählung am Knotenpunkt Habichtstraße / Bramfelder Chaussee wurde in der Kalenderwoche 43 (siehe Ergänzung u.a. Tabelle in Rot) durchgeführt. Die Zählung berücksichtigt den motorisierten Individualverkehr.

 

Bramfelder Str. NO Richtung Habichtstraße NW

Morgenspitze Kfz/h

Abendspitze Kfz/h

Erhebung 2020

167

152

Erhebung 2024 (KW 17)

402

395

Erhebung 2024 (KW 43)

352

400

 

 

 

 

Habichtstraße NW Richtung Bramfelder Str. NO

Morgenspitze Kfz/h

Abendspitze Kfz/h

Erhebung 2020

138

104

Erhebung 2024 (KW 17)

198

274

Erhebung 2024 (KW 43)

252

272

 

 

 

 

Wie bereits in der letzten Rückmeldung ist festzustellen, dass eine Zunahme des Verkehrs von der Bramfelder Straße Nordost in die Habichtstraße Nordwest und umgekehrt zu verzeichnen ist. In der Morgenspitzenstunde ist eine erhöhte Nachfrage aus Richtung Norden (tlw. Rückstau bis zum Knotenpunkt Bramfelder Chaussee/ Fabriciusstraße) zu erkennen.

 

In Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsdirektion raten die U5 GmbH und die VD52 von einer Demontage ab, da der aktuelle Zustand für die Umleitungsverkehre weiterhin zweckmäßig ist. Es handelt sich um eine verkehrssichere und leistungsfähige Verkehrsführung. Der eingerichtete Zustand hat sich eingespielt und wird von allen Verkehrsteilnehmenden angenommen. Durch eine mögliche Inbetriebnahme der Fußngerfurt ist der Rechtsabbieger aus Nordosten in die Habichtstraße weniger leistungsfähig. Hierdurch kann es zu einem größeren Rückstau in der Bramfelder Chaussee und in der Fabriciusstraße kommen. Weitere Verlagerungen der Verkehre in bspw. die Richeystraße und weitere Anliegerstraßen sind damit nicht auszuschließen. Ein erhöhtes Unfallrisiko ist bei einer bedingt verträglichen Fußngerfurt (Rechtsabbieger PKW und Fußngerfurt haben gleichzeitig grün, PKW ist wartepflichtig) nicht auszuschließen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.12.2024
Ö 6.4
Anhänge

Keine     

Lokalisation Beta
Uhlenhorst Habichtstraße Bramfelder Ch Bramfelder Str. Fabriciusstraße Richeystraße

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