22-0681

Quartiersgaragen für den Bezirk Hamburg-Nord auf den Weg bringen - gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 29.01.2025 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 4.5

Sachverhalt

 

Da der motorisierte Individualverkehr (MIV) in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie im Bezirk Hamburg-Nord ein zentraler Bestandteil des Modal Split ist und absehbar auch bleiben wird (vgl. hierzu die Drucksachen 22/16522 und 22/13825), ist der ohnehin knappe und - unter anderem baustellenbedingt - verknappte öffentliche Parkraum einem permanenten Nachfrageüberhang ausgesetzt.

 

Bezüglich dieser Nachfrage ist zunächst der subjektive Wunsch nach MIV anzuerkennen, aber auch festzustellen, dass es für bestimmte Bevölkerungsgruppen objektiv nicht möglich ist, auf den MIV zu verzichten. Kurzum: Jener spielt auch im Bezirk Hamburg-Nord für viele Menschen weiterhin eine zentrale Rolle.

 

Ebenfalls zu konstatieren ist, dass der Nachfrageüberhang in dicht besiedelten Quartieren zu Parksuchverkehr führt, der teilweise erheblichen Parkdruck und damit Frustration auf Seiten der Anwohnerinnen und Anwohner erzeugt sowie teilweise auch Konfliktpotenzial birgt (beispielsweise, wenn parkende Autos Rad- und Fußwege blockieren). Somit liegt die Notwendigkeit neuer Lösungsansätze auf der Hand.

 

Diesbezügliche Abhilfe können so genannte Quartiersgaragen schaffen, die es Anwohnerinnen und Anwohnern langfristig, als auch Besuchern eines Quartiers temporär ermöglichen, ihre Fahrzeuge gegen eine ortsübliche Gebühr vor Ort abzustellen. Darüber hinaus bieten Quartiersgaragen - insbesondere in (teil-)unterirdischer Bauweise - das Potenzial, den gemeinsam genutzten öffentlichen Straßenraum zu entlasten und effizienter zu nutzen sowie die Wohnqualität im Quartier zu erhöhen (beispielsweise durch Schallschutzlamellen).

 

Darüber hinaus ließe sich derart auf konstruktive Weise dem für urbane Quartiere typischen Problem begegnen, dass es an Installationsmöglichkeiten für sog. Wallboxen, aber auch an Ladesäulen in ausreichender Anzahl fehlt. Zudem könnte eine unterflurige Bauweise einen niedrigschwelligen Beitrag zu einem zu modernisierenden Schutzraumkonzept leisten, zumal es der FHH derzeit an einer funktionierenden Zivilschutzinfrastruktur mangelt (vgl. hierzu die Drucksachen 22/7590 und 22/16497).

 

Schließlich zeigt die ergänzende Betrachtung aus Sicht der Stadtentwicklung, dass Quartiersgaragen attraktive Flächen für Fassadenbegrünungen und Photovoltaikanlagen bieten. Insofern würde das bezirkliche Integrierte Klimaschutzkonzept (vgl. hierzu Drucksache 21-4112.1) eine weitere konkrete Ausgestaltung erfahren - und im Sinne einesMobilitätshubs auch sonstige Flächennutzung (beispielsweise im Hinblick auf die so genannten Last-Mile-Logistik der Kurier-, Express- und Postdienste) ermöglichen könnten.

 

Beispiele aus anderen Hamburger Bezirken zeigen, dass Planung und Umsetzung gelingen können. So ist beispielsweise im Bezirk Wandsbek eine Quartiersgarage bereits im Betrieb (u.a. am Standort Biehlweg 7). Am Standort Finnmarkring im Stadtteil Meiendorf wird derzeit eine weitere Quartiersgarage durch die die SAGA-Unternehmensgruppe gebaut. Hieran kann der Bezirk Hamburg-Nord aus Sicht der Antragsteller anknüpfen.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:

 

1) Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität spricht sich grundlegend dafür aus, Quartiersgaragen von Anfang an in die künftige Quartiersplanungen einfließen zu lassen.

 

2) In Bezug auf Bestandsquartiere spricht sich der Ausschuss dafür aus, den Themenkomplex Quartiersgarage nicht isoliert und allein für den Bezirk Hamburg-Nord zu betrachten, sondern Best-Practice-orientierte Lösungen zu finden sowie Lösungen aus anderen Hamburger Bezirken zu berücksichtigen.

 

3) Konkret spricht sich der Ausschuss für eine strukturierte Bestands-/Bedarfsanalyse und Konzeptionierung aus, die auf der bezirklichen Ebene sowohl initiiert als auch finalisiert wird:

 

a) Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird beauftragt, mit der SAGA-Unternehmensgruppe, der zuständigen Fachbehörde sowie den anderen Bezirksämtern in den fachlichen Austausch zu treten, um in diesem Rahmen womöglich bereits evaluierte Voraussetzungen für das planerische, rechtliche und bauliche Gelingen von Quartiersgaragen zu ermitteln. Dabei soll ebenfalls geprüft werden, ob und - bejahendenfalls - inwieweit zentrale (FHH) oder dezentrale (Bezirk) strategische Kooperationen mit privaten Parkhausbetreibern in Betracht kommen und Synergien geschaffen werden können.

 

b) Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird entsprechend beauftragt, dem Ausschuss im Rahmen eines bis Mitte Juli 2025 zu erstellenden Sachstandsberichts zum Themenkomplex Quartiersgarage (I.) über die Ergebnisse des fachlichen Austausches zu berichten (II.). In diesem sollen auf die folgenden Aspekte ein besonderes Augenmerk gelegt werden:

 

- (1.) in Betracht kommende, wirtschaftliche und rechtliche Betriebsformen inklusive hybrider Nutzungsmöglichkeiten (beispielsweise Mikrodepots für Kurier-, Express- und Postdienste und/oder zentrale Deponierung von Sendungen in Paketautomaten),

- (2.) die erforderliche (Mindest-)Größe der Quartiersgaragen nebst der Anzahl der Stellplätze für PKW, Elektrofahrzeuge, Carsharing und Fahrräder sowie

- (3.) mögliche Fördermöglichkeiten

 

Überdies soll (III.) identifiziert werden, ob und - bejahendenfalls - in welchem Umfang im Hinblick auf

 

- (1.) die erforderliche qualitative und quantitative Analyse der derzeitigen und künftigen Parkraumbedarfssituation sowie

- (2.) mögliche Standorte die Notwendigkeit besteht, die Expertise eines spezialisierten (öffentlichen) Dienstleisters in Anspruch zu nehmen.

 

Sollten dem Bezirksamt Hamburg-Nord bereits dem Grunde nach geeignete (städtische) Grundstücke (beispielsweise ehemalige P+R-Parkplätze) bekannt sein, sind diese im Bericht aufzuführen.

 

c) Dem Ergebnis des Sachstandberichts entsprechend behält sich der Ausschuss den weiteren Beschluss vor, einen externen (öffentlichen) Dienstleister, der auf derartige verkehrliche Erhebungen und Analysen spezialisiert ist, aus bezirklichen Mitteln zu beauftragen, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen.

 

d) Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird ferner beauftragt, unter Berücksichtigung des eigenen Sachstandberichts und der Ergebnisse der optionalen Beauftragung ein Machbarkeits- und Umsetzungskonzept für Quartiersgaragen im Bezirk Hamburg-Nord zu erstellen und hierbei mögliche Betriebskonzepte zukonkretisieren.

 

e) Das Bezirksamt Hamburg-Nord berichtet nach Abschluss der Konzeptionierung im Ausschuss bis spätestens Ende 2025. An der Sitzung sollen der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung sowie die drei Regionalausschüsse partizipieren.

 

 

r die SPD-Fraktion: Tina Winter, Angelina Timm

r die CDU-Fraktion: Ralf Martin Diedrich, Fabian Wilke

r die FDP-Fraktion: Lars Jessen, Monika Grodt-Kuhn

 

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