Quartiersgaragen für den Bezirk Hamburg-Nord auf den Weg bringen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität
Letzte Beratung: 04.02.2025 Hauptausschuss Ö 8.12
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 29.01.2025 mit oben genannter Thematik befasst und mehrheitlichbei einer alternativen Abstimmung zwischen TOP 4.5 und 4.7(4.5: 8 Für-Stimmen (SPD, CDU, FDP), 4.7: 5 Für-Stimmen (GRÜNE, Volt), Enthaltung beide Anträge: DIE LINKE, bei Abwesenheit der AfD-Fraktion)folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
1) Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität spricht sich grundlegend dafür aus, Quartiersgaragen von Anfang an in die künftige Quartiersplanungen einfließen zu lassen.
2) In Bezug auf Bestandsquartiere spricht sich der Ausschuss dafür aus, den Themenkomplex Quartiersgarage nicht isoliert und allein für den Bezirk Hamburg-Nord zu betrachten, sondern Best-Practice-orientierte Lösungen zu finden sowie Lösungen aus anderen Hamburger Bezirken zu berücksichtigen.
3) Konkret spricht sich der Ausschuss für eine strukturierte Bestands-/Bedarfsanalyse und Konzeptionierung aus, die auf der bezirklichen Ebene sowohl initiiert als auch finalisiert wird:
a) Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird beauftragt, mit der SAGA-Unternehmensgruppe, der zuständigen Fachbehörde sowie den anderen Bezirksämtern in den fachlichen Austausch zu treten, um in diesem Rahmen womöglich bereits evaluierte Voraussetzungen für das planerische, rechtliche und bauliche Gelingen von Quartiersgaragen zu ermitteln. Dabei soll ebenfalls geprüft werden, ob und - bejahendenfalls - inwieweit zentrale (FHH)oder dezentrale (Bezirk) strategische Kooperationen mit privaten Parkhausbetreibern in Betracht kommen und Synergien geschaffen werden können.
b) Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird entsprechend beauftragt, dem Ausschuss im Rahmen eines bis Mitte Juli 2025 zu erstellenden Sachstandsberichts zum Themenkomplex Quartiersgarage (I.) über die Ergebnisse des fachlichen Austausches zu berichten (II.). In diesem sollen auf die folgenden Aspekte ein besonderes Augenmerk gelegt werden:
- (1.) in Betracht kommende, wirtschaftliche und rechtliche Betriebsformen inklusive hybrider Nutzungsmöglichkeiten (beispielsweise Mikrodepots für Kurier-, Express- und Postdienste und/oder zentrale Deponierung von Sendungen in Paketautomaten),
- (2.) die erforderliche (Mindest-)Größe der Quartiersgaragen nebst der Anzahl der Stellplätze für PKW, Elektrofahrzeuge, Carsharing und Fahrräder sowie
- (3.) mögliche Fördermöglichkeiten
Überdies soll (III.) identifiziert werden, ob und - bejahendenfalls - in welchem Umfang im Hinblick auf
- (1.) die erforderliche qualitative und quantitative Analyse der derzeitigen und künftigen Parkraumbedarfssituation sowie
- (2.) mögliche Standorte die Notwendigkeit besteht, die Expertise eines spezialisierten (öffentlichen) Dienstleisters in Anspruch zu nehmen.
Sollten dem Bezirksamt Hamburg-Nord bereits dem Grunde nach geeignete (städtische) Grundstücke (beispielsweise ehemalige P+R-Parkplätze) bekannt sein, sind diese im Bericht aufzuführen.
c) Dem Ergebnis des Sachstandberichts entsprechend behält sich der Ausschuss den weiteren Beschluss vor, einen externen (öffentlichen) Dienstleister, der auf derartige verkehrliche Erhebungen und Analysen spezialisiert ist, aus bezirklichen Mitteln zu beauftragen, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen.
d) Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird ferner beauftragt, unter Berücksichtigung des eigenen Sachstandberichts und der Ergebnisse der optionalen Beauftragung ein Machbarkeits- und Umsetzungskonzept für Quartiersgaragen im Bezirk Hamburg-Nord zu erstellen undhierbei mögliche Betriebskonzepte zu konkretisieren.
e) Das Bezirksamt Hamburg-Nord berichtet nach Abschluss der Konzeptionierung im Ausschuss bis spätestens Ende 2025. An der Sitzung sollen der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung sowie die drei Regionalausschüsse partizipieren.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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