Öffentlich-rechtlichen Unterbringung Anhörung gem. § 28 BezVG
Letzte Beratung: 05.04.2022 Hauptausschuss Ö 7.1
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration gibt Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG binnen Monatsfrist, da geplant ist, im Rahmen der
Aktivierung von Reserveflächen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) den Standort Krausestraße 96a, um 60 Plätze zu erweitern sowie die Standorte Paul-Stritter-Weg 1 (Wilfried-Borg-Haus), Flurstück 1802 der Gemarkung Alsterdorf, Hornkamp 11, Flurstück 586 der Gemarkung Fuhlsbüttel und Freiligrathstraße 1 a-h (Sportplatz), Flurstück 1399 der Gemarkung Hohenfelde, zu verlängern.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
Schreiben der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
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