Aktivierung von Reserveflächen für die öffentlich-rechtlichen Unterbringung Anhörung gem. § 28 BezVG
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration gibt Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG binnen Monatsfrist, da geplant ist, im Rahmen der Aktivierung von Reserveflächen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ( örU) auf dem Grundstück Hornkamp westl. Nr. 15 einen Unterbringungsstandort mit 148 Plätzen und auf der Süd-östlichen Teilfläche des jetzigen .P+R Parkplatzes an der Straße Kiwittsmoor einen Unterbringungsstandort mit 266 Plätzen zu schaffen sowie den Standort Jugendparkweg um 56 Plätze zu erweitern.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
Schreiben der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration