Neugestaltung des Areals von Winterhude 30 (U5M1000 und LIG-Projekt) Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Volt-Fraktion
Die Planungsunterlagen der U5M1000 berücksichtigen bei ihrer Planung bereits, dass ein Umbauvorhaben stattfinden wird. Bei der Variantenprüfung für die Abstellfläche wurden daher alternative Orte nicht vollumfassend durchgeführt. Allerdings ist noch nicht ersichtlich, ob für dieses anschließende Verfahren überhaupt Baurecht besteht.
Das Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen, es gibt noch keinen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan.
Das Bezirksamt hat das Wettbewerbsverfahren in der Vorbereitung und Durchführung begleitet.
Der Bezirk wird Grundeigentümer der zukünftigen Grünanlage sein und die Zuständigkeit übernehmen.
Im Bebauungsplanverfahren werden diese und weitere Anregungen aufgenommen und mit den Nutzungen in der zukünftigen Grünanlage abgestimmt.
Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung
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