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Mehr Sicherheit für Kinder in der Kita Dithmarscher Straße 27 Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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02.09.2024
04.07.2024
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung

am 13.05.2024 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

 

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Polizei Hamburg dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob vor der Kita in der Dithmarscher Straße 27 eine Tempo 30-Strecke eingerichtet werden kann. Der vorhandene Zebrastreifen sollte dabei in jedem Fall unangetastet bleiben.

Begründung:

Seit 2013 befindet sich Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses in der Hausnummer 27 eine Kindertagesstätte. Die Einrichtung bietet Platz für 60 Kinder vom 11. Lebensmonat bis zum Schuleintritt.

Politisch ist seit Langem gewünscht und beschlossen, dass die Dithmarscher Straße komplett in die umgebenden Temo-30-Zonen einbezogen werden soll. Aus Kapazitätsgründen konnten die dafür erforderlichen umfangreichen Planungen und Umbauten bislang nicht terminiert werden. Doch die Kinder und Besucher*innen der Kindertagesstätte Dithmarscher Straße 27 sollen trotzdem vor schnell fahrendem Kraftfahrzeugverkehr geschützt werden.

Obwohl der Eingang zur Kita derzeit in der Lauenburger Straße liegt, gelangt ein erheblicher Teil der Kinder über die Dithmarscher Straße bzw. durch deren Querung zur Kita. Es sollte nichts unversucht gelassen werden, dennoch eine Geschwindigkeitsreduzierung zu ermöglichen. Dabei muss allerdings der vorhandene Zebrastreifen erhalten bleiben.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Stellungnahme

Die Anordnung vom Tempo 30-Strecken gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen,rderschulen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt.

 

Im Fall der geforderten Tempo 30-Strecke müsste also u.a. auch ein direkter Zugang der besagten Einrichtung zur Dithmarscher Straße vorhanden sein. Dies ist bei der Kita „Meine KiTa“ jedoch nicht der Fall. Der Zugang der Kindertagesstätte liegt in der Lauenburger Straße 8 und nicht in der Dithmarscher Straße.

 

Fazit

Die Anordnung einer Tempo 30-Strecke für Dithmarscher Straße 27 ist rechtlich nicht möglich.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien

 

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