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Konsequente Verkehrsberuhigung in Wohngebieten: Endlich Tempo 30 für Am Hasenberge! Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 01.03.2022 Hauptausschuss Ö 7.6

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 21.02.2022 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNEN-Fraktion, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Straße Am Hasenberge zwischen Im Grünen Grunde und Maienweg in die umliegende Tempo-30-Zone einbezogen wird.
  2. Darüber hinaus bitten wir zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung unterstützende bauliche Maßnahmen notwendig sind, z.B. Querungshilfen. Dabei soll insbesondere der Bereich des die Straße Am Hasenberge kreuzenden Alsterwanderwegs berücksichtigt werden.

 

 

Begründung:

 

Zwischen Maienweg und Im Grünen Grunde, beides Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung, liegt ein Wohngebiet mit den Straßen Am Hasenberge, Woermannsweg und

Justus-Strandes-Weg. Zudem entstehen aktuell weitere Wohnungen in der Straße Am Hasenberge auf einem Teil des Geländes des Freibads Ohlsdorf.

Während im Woermannsweg und im Justus-Strandes-Weg bereits Tempo 30 angeordnet ist, gilt das nicht für die gesamte Straße Am Hasenberge. Seit vielen Jahren fordern Anwohner*innen hier bereits Tempo 30.

Eine Gefahr für Kinder, Senior*innen und mobiliätseingeschränkte Menschen entsteht besonders, da vielfach schneller als mit 50 km/h gefahren wird. Zudem wähnen sich viele Autofahrer*innen auf einer vorfahrtsberechtigten Straße und missachten die Regel Rechts vor Links.

Eine besondere Bedeutung erhält die Querung auch durch den Alsterwanderweg, welcher aktuell barrierearm ausgebaut wird. Aktuell sind Spaziergänger*innen gezwungen, eine Tempo 50 Straße ohne jegliche Querungshilfe zu überqueren. Hier werden ebenfalls insbesondere mobilitätseingeschränkte und besonders junge oder alte Menschen benachteiligt.

Eine negative Auswirkung auf den Erhalt der Attraktivität und die Förderung des ÖPNV ist nicht zu erwarten, da die Busse auf dieser relativ kurzen Strecke vor allem durch die schon geltende Rechts-vor-Links-Regelung sowieso nicht regelhaft Tempo 50 fahren können.

Um die Akzeptanz der Tempo 30 Regelung zu erhöhen und eine sichere Querung für Fußgänger*innen auf dem Alsterwanderweg zu ermöglichen, halten wir darüber hinaus eine Querungshilfe für notwendig.

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

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Karte

 

Karte

(LGV Hamburg): Vorgeschlagener Abschnitt mit Tempo 30

 

 

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