Klotzenmoor - Borsteler Chaussee / Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.03.2025 - Einrichtung Radwegbenutzungspflicht im Klotzenmoor / Borsteler Chaussee und neue Aufstellung VZ 237 im Bereich Borsteler Chaussee Höhe Hausnummer 13
Letzte Beratung: 28.04.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.1
An den
Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel (RegA FOLAG)
Betr.::Klotzenmoor / Borsteler Chaussee
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.03.2025
Einrichtung Radwegbenutzungspflicht im Klotzenmoor / Borsteler Chaussee und neue Aufstellung VZ 237 im Bereich Borsteler Chaussee Höhe Hausnummer 13
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung Radwegbenutzungspflicht im Klotzenmoor / Borsteler Chaussee und neue Aufstellung VZ 237 im Bereich Borsteler Chaussee Höhe Hausnummer 13 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
:
Dr. Bettina Schomburg
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.