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Klotzenmoor - Borsteler Chaussee / Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.03.2025 - Einrichtung Radwegbenutzungspflicht im Klotzenmoor / Borsteler Chaussee und neue Aufstellung VZ 237 im Bereich Borsteler Chaussee Höhe Hausnummer 13

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 28.04.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.1

Sachverhalt



An den

Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel (RegA FOLAG)

Betr.::Klotzenmoor / Borsteler Chaussee

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.03.2025

Einrichtung Radwegbenutzungspflicht im Klotzenmoor / Borsteler Chaussee und neue Aufstellung VZ 237 im Bereich Borsteler Chaussee Höhe Hausnummer 13


Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung Radwegbenutzungspflicht im Klotzenmoor / Borsteler Chaussee und neue Aufstellung VZ 237 im Bereich Borsteler Chaussee Höhe Hausnummer 13 an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

:


Dr. Bettina Schomburg

Lokalisation Beta

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