Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
Es liegen keine Bürgerfragen vor.
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
Es liegen keine Präsentationen vor.
Frau Schenkewitz bittet die Verwaltung und das PK um Stellungnahme.
Herr Pal-Chowdhury kündigt an, zu Punkt 1 der Eingabe an, dass die bürgernahe Beamtin ein normenverdeutlichendes Gespräch mit den entsprechenden Anliegern führen werde.
Zu Punkt 2 erinnert er daran, dass alle Bürgerinnen und Bürger bei entsprechenden Vorfällen Anzeige stellen können, entweder beim PK 34, telefonisch unter 110 oder Online über die Internetseite der Bußgeldstelle https://www.hamburg.de/bussgeldstelle.
Ein Bürger merkt an, dass es ihm nicht um ein Verbot des Abstellens von Wohnwagen auf dem Grundstück ginge, sondern darum, dass dabei keine Beschädigung beim Gehweg oder bei Bäumen entstünden.
Herr Landbeck berichtet, dass das Bezirksamt hier tätig werde. Generell brauche der entsprechende Fahrzeughalter eine Überfahrtgenehmigung, nach bisherigem Aktenstudium sei das dort nicht der Fall.
Die Abteilung Bauprüfung habe Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Bauordnung geäußert. Denkbar wäre, dass es in dieser Angelegenheit ein sog. Verfahren zur Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände geben werde.
Das Bezirksamt werde sich die entsprechenden Gehwege anschauen und klären, ob hier ein Sanierungsbedarf bestehe und ob diesen die Anlieger verursacht haben und dafür belangt werden können. Des Weiteren werde das Bezirksamt den Sachverhalt auch dahingehend prüfen, inwieweit auf einem Privatgrundstücke durch das Parken Beschädigungen an Bäumen entstanden sind.
Herr Dr. Schott merkt an, dass das Thema „Wohnmobil“ ein Thema sei, welches im gesamten Regionalbereich vorkomme; das Thema sei straßenverkehrlich schwer zu fassen.
Herr Bekiesch führt aus, dass Wohnmobile grundsätzlich im Straßenraum stehen dürfen; Wohnwagen müssten nach zwei Wochen bewegt werden. Das Thema sei für die Polizeischwer zu kontrollieren, da man nicht wisse, wie lange Wohnwagen an den jeweiligen Stellplätzen stünden.
Frau Jenker weist darauf hin, dass die besagten Wege nicht gepflastert seien und berichtet,
dass in der Weygandtstraße mehrere Wohnmobile und Wohnwagen auf einem Grundstück stünden. Die Polizei wird um entsprechende Prüfung gebeten.
Auf die Nachfrage von Herrn Buck, ob die Polizei Erkenntnisse über eine Zunahme oder Verlagerung des entsprechenden Aufkommens von Wohnmobilen und Wohnwange habe.
Herr Bekiesch antwortet dahingehend, dass beim Polizeikommissariat keine entsprechenden Erhebungen vorlägen. Es gelte jedoch als gesichert, dass nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie mit den seinerzeitigen Ausgangsbeschränkungen es mehr Wohnwagen und Wohnmobile im Privatbesitz gäbe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Redlich führt aus, dass nach seinen Recherchen der Stadtteil Fuhlsbüttel sich im Geschäftsbereich von dem Can-Sharing-Anbieter MILES befinde und dieser seine Fahrzeuge dort abstellen dürfe. Er bietet an, dass Thema mit dem Petenten weiter zu erörtern.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Schenkewitz bezeichnet das Anliegen als längst überfällig und bittet um Zustimmung: Mit WLAN sei es vor Ort möglich, Angebote auszubauen, welcher der Integration und Zusammenleben im Stadtteil dienen.
Frau Clément berichtet ergänzend von der positiven Reaktion des Trägers EMICRA.
Der Ausschuss beschließt den Antrag einstimmig.
Es liegt nichts vor.
Herr Fiedel verweist darauf, dass sich der Radweg, auf den die Verkehrsschilder verweisen sollen, nicht in einem baulich akzeptablen Zustand befinde. In den Unterlagen würden weitere Maßnahmen skizziert, aber nicht angeordnet. Er fragt mit einem Beispiel, ob sich nicht örtlich eine sicherere Verkehrsführung der Radverkehre erreichen ließe.
Herr Pal-Chowdhury merkt an, dass sich die besagte Fläche in der Zuständigkeit des PK 23 befände. Dieses müsse kontaktiert werden, um ggf. eine Auskunft zu Protokoll zu erhalten.
Herr Dr. Schott kritisiert im Allgemeinen das Anwachsen des Schilderwaldes durch die entsprechenden Anordnungen, zumal wenn diese wie hier an Stellen aufgestellt werden sollen, wo die Radwege wegen ihres baulichen Zustandes keine Verkehrssicherheit gewährleisten könnten. Er vermutet, dass diese Anordnung einem juristischen Verfahren nicht standhalten werde.
Herr Pal-Chowdhury merkt an, dass die Vorgabe für die besagte Anordnung von der oberen Straßenverkehrsbehörde bzw. Verkehrsdirektion stamme. Die Beschilderung sei grundsätzlich vorzunehmen, zu dem Einzelfall müsste das zuständige PK 23 gehört werden.
Frau Schenkewitz fragt nach, ob der Ausschuss aus den genannten Bedenken der entsprechenden Anordnung widersprechen könne.
Herr Dr. Schott weist darauf hin, dass der Regionalausschuss für das Thema keine Regelungskompetenz habe. Das Aufstellen eines Verkehrsschildes sei eine Rechtsakt, wozu der Regionalausschuss keinen eigenen Ermessensspielraum habe. Er erinnert daran, dass vor einigen Jahren eine Reihe von entsprechenden Anordnungen aufgrund von erfolgreichen Klagen zurückgenommen werden mussten, da diese nicht der Norm entsprachen, die eine Benutzungspflicht rechtfertigen würden.
Der Ausschuss entschließt sich einmütig zu einer ablehnenden Stellungnahme mit Bitte um erneute Prüfung und Begründung der entsprechenden Anordnung, welche dem PK 23 übermittelt werden solle. Es wird um eine Stellungnahme des besagten PK gebeten.
Der Ausschuss nimmt vor dem Hintergrund der erbetenen Stellungnahme Kenntnis.
Protokollnotiz:
Stellungnahme des PK 23:
„Die am 19.03.2025 unter dem Aktenzeichen 023/8V/188292/25 gefertigte Anordnung im Bereich Klotzenmoor beinhaltete neben der Aufstellung des VZ 237 (Radwegbenutzungspflicht) in Fahrtrichtung Borsteler Chaussee auch die Instandsetzung und Umgestaltung der dortigen Radaufleitung.
Zuvor wurde durch die VD 52 festgestellt, dass die Führung von Radfahrenden im Mischverkehr aus der Straße Klotzenmoor in die Borsteler Chaussee (Fahrtrichtung Deelböge) nicht ausreichend verkehrssicher ist.
In der Straße Borsteler Chaussee (Ab Klotzenmoor in Fahrtrichtung Deelböge) ist eine Radwegbenutzungspflicht bereits angeordnet gewesen.
Die Räumzeiten der LSA im besagten Knotenpunkt sind ausreichend, allerdings ergeben sich durch eine nichtvorhandene sichere Radaufleitung in der Borsteler Chaussee weitere unsichere Faktoren. So müsste zur sicheren Abwicklung des Radverkehrs eine Aufleitung in unmittelbaren Bereich der dortigen Bushaltestelle in der Borsteler Chaussee hergestellt werden.
Diesbezüglich gab es am 05.03.2025 einen Ortstermin unter Beteiligung der Straßenverkehrs-behörde PK 23 und N/MR 2.
Die örtlichen Gegebenheiten wurden betrachtet und es wurde nach einer Gesamtabwägung entschieden, die Radfahrenden aus dem Klotzenmoor in die Nebenfläche zu holen und weiter über die vorhandene F-LSA zu führen. Der vorhandene Radweg sollte ertüchtigt / instandgesetzt werden und die Radaufleitung sollte umgestaltet werden.
[Die bauliche Umgestaltung hierzu wird wahrscheinlich in der 20. KW erfolgen]
Dem PK 23 ist bewusst, dass der Zustand des vorhandenen Radweges im Klotzenmoor nicht den heute definierten Standards (untermaßig) und der ReStra entspricht. Die oben angeführten Gründe in Relation zu der Strecke der Radwegbenutzung (ca. 50 Meter) haben zu dem Entschluss der Anordnung geführt. Hier ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer vorrangig dem Fahrkomfort zu sehen.
Zu bemerken wäre eine erneute Betrachtung und ggf. Überplanung der Radführung im Hinblick auf die Umgestaltung der Borsteler Chaussee im Zusammenhang mit RISE Groß Borstel.
Fazit:
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Radwegbenutzungspflicht im Klotzenmoor bleibt bestehen.“
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegen keine Vorlagen vor.
Herr Redlich bittet Herrn Landbeck in Bezug auf den Antrag „Eine würdige Einweihungsfeier für die Traute-Lafrenz-Straße“ (Drs. 22-0776) zu Protokoll einen Zeitplan zu nennen, ab wann sich voraussichtlich das Staatsarchiv zum entsprechenden Antrag äußern werde, damit die entsprechende interfraktionelle Arbeitsgruppe planen könne.
Protokollnotiz:
Der Amtliche Anzeiger mit der Umbenennung befindet sich aktuell auf dem Weg zur Veröffentlichung. Zum zeitlichen Ablauf ist dem Bezirksamt bereits bekannt, dass die Umbenennung mit einem Volksentscheid kollidiert. Aufgrund der notwendigen Programmanpassung für die Wahlunterlagen muss die Straßenbeschilderung im Juli angepasst werden, das genaue Datum wird voraussichtlich Ende Mai mit den beteiligten Dienststellen festgelegt.
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Bauarbeiten Wellingsbüttler Landstraße
Frau Clément spricht die Bauarbeiten an der Wellingsbüttler Landstraße und die entsprechenden Absperrungen an. Diese seien so hoch, dass Kinder unter einer Körpergröße von 1,35 Meter vom PKW-Verkehr schlichtweg nicht sichtbar seien. Sie regt an, ob an einer Stelle eine mobile Ampel errichtet werden könne.
Herr Pal-Chowdhury merkt an, dass sich der besagte Straßenabschnitt in der Zuständigkeit des PK 35 befände. Dieses müsse kontaktiert werden, um ggf. eine Auskunft zu Protokoll zu erhalten.
Protokollnotiz:
Stellungnahme des PK35 „Das Anliegen zu Veränderungen der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im Verlauf der Baumaßnahmen in der Wellingsbütteler Landstraße muss an INFRACREW Hamburg - Kooperationsprojekt gerichtet werden. Der Kontakt kann mithilfe einer E-Mail an GPL-Wellingsbuettel@hamburgwasser.de aufgenommen werden.
Die Anliegen zur veränderten Verkehrsführung, z.B. durch eine zusätzliche Möglichkeit zur Überquerung der Wellingsbütteler Landstraße, wird dort geprüft, bewertet und durch ein Planungsbüro geplant. Die örtliche Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt zu den Planungen dann im weiteren Verlauf Stellung.
Die entsprechende straßenbaubehördliche Anordnung erfolgt abschließend durch HAMBURG WASSER.
Alfer, PK35“
Frau Dalmis spricht einen Bericht im Hamburg-Journal (siehe https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/Wellingsbuettler-Land-strasse-Anwohner-kritisieren-Bauarbeiten,hamj158268.html ) zur Situation in der Wellingsbüttler Landstraße an und fragt bei Herrn Landbeck und dem PK nach, ob hier eine erhöhte Beschwerdelage bekannt sei und was ggf. dagegen unternommen werden könne.
Herr Landbeck verweist darauf, dass die Baumaßnahmen von HAMBURG Wasser koordiniert werden. Dieses sei sowohl per Mail, telefonisch oder mit einem Informationsbüro auf dem Gelände des ehemaligen Autohauses Krüll in der Wellingsbüttler Landstraße erreichbar; insofern zeigt er sich von dem Fernsehbeitrag überrascht.
Frau Clément verweist darauf, dass der NDR sich vor Ort um mehr kritische Stimmen bemüht habe. Durch den zweiten Bauabschnitt seien mehr Parkplätze weggefallen, wozu es vor Ort unterschiedliche Meinungen gebe. Einschneidend seien die Einschränkungen für Menschen mit körperlicher Behinderung. Sie fragt an, ob bei Bedarf ein temporärer Rollstuhlparkplatz vor Ort eingerichtet werden könne.
Herr Pal-Chowdhury verweist hier auf die Zuständigkeit des PK 35.
Frau Schenkewitz betont, dass das Statement von HAMBURG WASSER aus ihrer Sicht überzeugend sei und Statements, dass man vor Ort nicht mehr leben könne, übertrieben sei. Es gebe temporäre Ausweichrouten über den Ohlsdorfer Friedhof.
Fehlendes Straßenschild
Herr Dr. Schott berichtet, dass ihm Anwohner zugetragen haben, dass an der Kreuzung Katharina-Jakob-Weg / Weg 173 in Groß Borstel ein Straßenschild fehlen solle und nur die Erläuterung noch vor Ort hänge. Da der Bezirk abgängige Straßenschilder ersetzen müsste, bittet er die Bezirksverwaltung um entsprechende Prüfung und bei Bedarf um einen Schilderersatz.
Protokollnotiz:
Der Hinweis wurde dem Fachbereich zugeleitet.
Tarpenbeker Wanderweg / Vorstellung der Planung
Frau Hoffmann fragt wegen der Vorstellung der Planung zum Tarpenbeker Wanderweg (Groß Borstel) nach und bittet darum, dass dieses durch das Planungsbüro in einer öffentlichen Veranstaltung im Stadtteil präsentiert werden solle: Sie interessiert sich für die dadurch entstehenden Kosten.
Herr Landbeck sagt eine Beantwortung zu.
Protokollnotiz:
Die Kosten betragen 800-1000 Euro zzgl. MwSt.
Brand in der Unterkunft Jugendparkweg
Frau Schenkewitz spricht den entsprechenden Bericht im NDR an (siehe https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Feuer-in-Hamburger-Fluechtlingsunterkunft-Fuenf-Verletzte,feuer6244.html),der über Probleme beim Löscheinsatz berichte. Den Bericht im „Presseportal Blaulicht“ könne man so lesen, dass ohne Einsatz der Flughafenfeuerwehr es nicht genügend Wasser gegeben hätte. Das Vorhaben werde voraussichtlich im SIIG weiter behandelt. Sie wolle das Thema für das Protokoll ansprechen und fragt, ob es vor Ort nicht genügend Hydranten gebe, welche die Feuerwehr nützen könnte. Es ginge letztlich um die Gewährleistung des Lösch- und Rettungsdienstes in diesem Bereich des Regionalausschusses.
Herr Landbeck empfiehlt eine Nachfrage bei der Feuerwehr. Die Bauprüfabteilung habe ihm
vor der Sitzung auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Frage „Hydranten“ nur bei großen Gewerbeobjekten geprüft würde. Er habe die vom NDR aufgeworfene Frage zunächst auch nur in diesem Artikel gefunden und könne nur spekulieren, ob es hier ein Missverständnis vom Redakteur zur Feuerwehr gegeben haben könnte.
Herr Eickmann regt eine Nachfrage bei der zuständigen Feuerwehrwache an.