Eingabe: Ruhender Verkehr Langenhorn
Letzte Beratung: 28.04.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 4.2.1
:
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Bürgereingabe:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an die Bezirksversammlung bzgl. des ruhenden Verkehrs in Hamburg Langenhorn. Einige Dinge fallen mir in meinem engeren Umfeld auf, wo nach meiner Auffassung Abhilfe erstrebenswert ist. Ich bitte um Ihre Einschätzung, weitere Bearbeitung bzw. Abhilfe.
1. Neubergerweg Hausnummer 70 und 76
Dort werden Fahrzeuge seit einiger Zeit, ich meine nach der Beendigung Baustelle Wasserleitung Instandsetzung auf dem Neubergerweg, im Vorgarten geparkt. Nach meiner Auffassung ist das eine Nutzungsänderung der Vorgärten (siehe Paragraph 9 HBauO). Eine gärtnerische Gestaltung der Fläche ist in den beiden Fällen kaum noch, eine Bodenverdichtung jedoch zu erkennen. Das Wurzelwerk zumindest eines Baumes wird in Mitleidenschaft gezogen.
Ansätze einer Verslumung der Gegend sehe ich hier aufkommen.
Des weiteren wird zum Erreichen des jeweiligen Grundstückes eine Strecke auf dem Bürgersteig gefahren. Hier meine ich schon Schäden erkennen zu können. Abgesehen von der Gefahrensituation Fußgänger und Fahrradfahrer, da der Bürgersteig nicht gekreuzt sondern halt befahren wird!
2. ,abgestellte' Wohnmobile bis 7,5 Tonnen/Kleinbusse z.B. auf der
Weygandtstraße, Neubergerweg
Hier sollte in Anlehnung an die StVO Paragraph 12 seitens der Stadt eine Regelung getroffen werden, sodass die Fahrzeuge nicht auf öffentlichem Grund ,dauerhaft' abgestellt werden. Ich weiß die dürfen da rumstehen, wenn angemeldet und sonst alles in Ordnung. Es stehen aber immer mehr, nutzlos die Allgemeinheit schädigend, auf öffentlichem Grund.
Es gibt selbstverständlich auch lobenswerte Besitzer die ihre Fahrzeuge auf privatem Grund abstellen und nicht die Allgemeinheit belasten.
3. seit geraumer Zeit abgestellte Wohnwagenanhänger, also ohne Zugfahrzeug auf Fibigerstraße im Bereich Ochsenweberstraße entfernen
4. Zweitfahrzeuge eines Haushaltes
Der Parkraum auf öffentlichem Grund in Hamburg wird wie überall knapp und deshalb sollte auch hier eine gesetzliche Regelung durch die Stadt Hamburg geschaffen werden, das eine Zulassung nur bei Nachweis eines Stellplatzes erfolgen kann
Mit freundlichen Grüßen“
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.