Haus- und Wohnungsleerstand in Winterhude Kleine Anfrage 21-0525 nach § 24 BezVG von Christopher Sauer (CDU)
In Winterhude an der Alster und an den Kanälen stehen vielzählige Gebäude und Grundstücke leer. Hierbei handelt es sich oftmals um historisch einmalige Villen, die ungeschützt der Witterung ausgesetzt sind und somit verfallen. Es ist somit zu befürchten, dass die Eigentümer eine Zweckentfremdung anstrebend und die Objekte vorsätzlich verrotten lassen, sodass eine Unbewohnbarkeit herbeigeführt wir. Dies hätte zur Folge, dass das Wohnraumschutzgesetz nicht mehr zur Anwendung käme.
Gerade vor dem Hintergrund der großen Wohnungsnot in Hamburg ist diese Situation sehr unbefriedigend.
Daher frage ich die Bezirksamtsleitung:
Da die Frage sehr allgemein und offen formuliert ist, wird mitgeteilt, dass im Jahr 2019 bereits zwanzig Zwangsgelder in sämtlichen Fällen von Zweckentfremdung festgesetzt worden sind.
Da auch diese Frage sehr allgemein und offen formuliert ist, wird mitgeteilt, dass im Jahr 2019 zwei Geldbußen verhängt worden sind. Diese betreffen aber nicht die unter 4. bis 9. genannten Objekte.
Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz kennt den Begriff der Zwangsvermietung nicht. Es wird angenommen, dass der Fragesteller auf das Treuhänderverfahren oder eine Zwischenvermietung Bezug nimmt. Beides würde vom Bezirksamt angewendet, wenn es in dem jeweiligen Einzelfall erforderlich wäre. In Bezug auf die unter 4 bis 9 genannten Objekte wird von einem Treuhänderverfahren jedoch Abstand genommen, da der Aufwand für die Einsetzung eines Treuhänders hier in keinem vertretbaren Verhältnis zum erzielbaren Erfolg durch Wiederherstellung der Wohnnutzung stehen würde. Die Anordnung einer Zwischenvermietung ist hingegen nur bei bewohnbaren Objekten möglich.
Das Objekt ist aus wohnraumschutzrechtlicher Sicht unbewohnbar. Bauanträge oder Bauberatungen sind nicht erfolgt.
Eine gültige Baugenehmigung liegt vor; eine Baustellenzufahrt wurde hergestellt, so dass mit einem zeitnahen Baubeginn bzw. der Anzeige zum Baubeginn gerechnet wird.
Es werden weiterhin Zwangsgelder festgesetzt, um die Befolgung eines bestehenden Wohnnutzungsgebotes zu erzwingen. Bauanträge oder Hinweise auf sonstige Vorhaben liegen nicht vor.
Hier hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Zu den zukünftigen Plänen liegen noch keine konkreten Angaben vor. Das Bezirksamt steht bereits mit dem neuen Eigentümer in Kontakt und behält das Objekt weiter im Blick.
In der Mövenstraße 10 ist nur ein Leerstand bekannt. Die betroffene Wohnung soll saniert und wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Für die Mövenstraße 3 ist kein Leerstand bekannt, der seit mehr als 4 Monaten besteht.
Für dieses Objekt ist kein Leerstand bekannt, der seit mehr als 4 Monaten besteht. Bauanträge oder Planungsgespräche sind nicht erfolgt.
Bauanträge oder Planungsgespräche sind nicht erfolgt. Es besteht auch keine Verpflichtung zur Nutzung von ausgewiesenen Bauflächen.
12.11.2019
Ralf Staack
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