Geplante Veränderungen im Schulbereich des Doppelhaushalts 2027/2028 überprüfen – Auswirkungen auf die Schulen in Hamburg-Nord berücksichtigen Antrag der Volt-Faktion
Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Ö 6.9
Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Worum geht es? ● die Betreuung am Nachmittag, ● die letzten Schuljahre vor dem Abitur, ● die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in einer Klasse. Noch ist unklar, welche Folgen diese Änderungen für die Schulen in Hamburg-Nord haben. Was soll erreicht werden? Warum ist das wichtig? |
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 sind Veränderungen bei den schulischen Ressourcen und Rahmenbedingungen vorgesehen. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen im Ganztag durch den Wegfall von Lehrer*innenstellen, Änderungen bei den Basisfrequenzen für Sekundarschulen, wodurch sich weitreichende Veränderungen bei den Angeboten und Ressourcen in der Oberstufe ergeben. Ihre Folgen müssen im Zusammenhang betrachtet werden: So können steigende Basisfrequenzen gemeinsam mit der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) die Kurswahl, die Personalplanung und die Bildungsangebote an Schulen beeinflussen.
Für die Schulen in Hamburg-Nord ist bislang nicht ausreichend erkennbar, welche konkreten Folgen die geplanten Maßnahmen je Schulform und Standort hätten. Was auf Landesebene als begrenzte Anpassung erscheint, kann vor Ort Ganztagsangebote, Fördermöglichkeiten, Inklusion sowie die Profil- und Wahlmöglichkeiten in Mittel- und Oberstufe spürbar einschränken.
Die Maßnahmen sollten daher vor ihrer endgültigen Umsetzung gemeinsam mit den betroffenen Schulen und schulischen Verbänden geprüft werden. Dabei sind auch die Wechselwirkungen mit laufenden Reformen zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sollten transparent dargestellt und in die weiteren Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 einbezogen werden. Für Maßnahmen, die anschließend umgesetzt werden, sind angemessene Übergangs- und Anpassungsfristen erforderlich.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge beschließen:
Der Senat wird gemäß § 27 Absatz 1 BezVG aufgefordert,
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
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