Fußgängerfreundlichkeit steigern - Querungsmöglichkeit auf der Adolph-Schönfelder-Straße prüfen - Beschlussempfehlung des Regionalausschusses BUHD
Letzte Beratung: 07.10.2025 Hauptausschuss Ö 7.4
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 15.09.2025 mit der oben genannten Thematik auseinandergesetzt und einstimmig – unter Berücksichtigung der Ergänzung des dritten Petitumspunktes – folgende Beschlussempfehlung formuliert:
1.) Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) geprüft wird, ob an der genannten Stelle eine Querung mit FLSA sinnvoll wäre und eingerichtet werden kann.
2.) Sollte eine Realisierung machbar sein, dann sollte bei der Planung der Ampelschaltzeiten eine softwareseitige Anpassung an die Ampelschaltzeiten der Kreuzungen Hamburger Straße und Weidestraße erfolgen.
3) Sollte bedingt durch den Bau der U5 ein dauerhafter Umbau nicht zeitnah möglich sein, wird die Behörde gebeten, eine temporäre alternative Lösung (z.B. in Form eines Verkehrsversuchs oder einer Erprobung) umzusetzen.
Begründung:
Die Adolph-Schönfelder-Straße, die eine Landesstraße ist, erstreckt sich von der Kreuzung an der Hamburger Straße bis zur Kreuzung Weidestraße / Beethovenstraße / Schleidenstraße (Biedermannplatz) und hat eine Länge von 550 Meter. Auf ihrer gesamten Länge gibt es, außer an ihren Enden, leider keine Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger. Da im Umfeld des Elsaparks weitere Wohnquartiere entstehen, und die Westseite der Adolph-Schönfelder-Straße mittels Fußwegs in Wohnquartiere, zu Restaurants und das nahgelegene EKZ Hamburger Meile führt, ist ein Bedarf für eine Querungsmöglichkeit mit einer Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) sicher anzunehmen. Als geeignete Stelle für das Anbringen einer Querung wird ungefähr die Stelle zwischen der Hausnummer 33 (Gastronomiebetrieb) und 49 (auch Gastronomiebetrieb) genannt.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
keine
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