Fuhlsbüttler Straße 99 - Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.10.2023 Wegordnung einer Schilderkombination für Schwerbehindertenparkstände
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Wegordnung einer Schilderkombination für Schwerbehindertenparkstände an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz