22-0780

Errichtung eines Parklets hier.: Antrag auf Förderung aus dem Fonds „Lebenswerte öffentliche Räume“

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 25.02.2025 Hauptausschuss Ö 6.5

Sachverhalt

r den Antrag vom 16.12.2024 auf Errichtung eines Doppelparklets in der Wohldorfer Straße 30 im Zeitraum 01.04. bis 30.09.2025 wurde nach Abstimmung mit den betroffenen Behörden am 23.1.2025 eine Sondernutzungsgenehmigung erteilt. Die antragstellende Person beantragt die Erstattung der anfallenden Kosten in Höhe von voraussichtlich 2.000,- Euro aus dem Fonds „Lebenswerter öffentlicher Raum“, den die Bezirksversammlung Hamburg-Nord am 15.6.2023 mit der Drs. 21-4494 beschlossen hat.

Nach Einschätzung des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes entspricht der Antrag der Zielrichtung des Fonds gemäß Drs. 21-4494, zudem ist die beantragte Summe mit dem Höchstbetrag für Doppelparklets identisch.

Die anliegenden Antragsunterlagen entstammen einem vorausgehenden Antrag (vom 14.5.2024), nach dessen Genehmigung die antragstellende Person jedoch von der Errichtung des Parklets absah. Wie der anhängenden Mail zu entnehmen ist, hat sie diesen Antrag für den neuen Zeitraum am 16.12.2024 erneut eingereicht.

Die Sondernutzungsgenehmigung ist, wie vom Bezirksamt in der Drs. 21-4494.1 dargelegt, mit einer Nutzungsgebühr verbunden. Der Hauptausschuss hat am 14.05.2024 mit der Drs. 21-4494.1.4 beschlossen, der antragstellenden Person auch diese Kosten aus dem Fonds „Lebenswerter öffentlicher Raum“ zu erstatten. Sie belaufen sich im vorliegenden Fall gemäß anliegendem Gebührenbescheid auf 144,- Euro.

Gemäß o.g. Beschluss des Hauptausschusses vom 14.05.2024 wird das Bezirksamt im Rahmen der Aufstellung des Parklets eine Holzplakette zur Erläuterung des bezirklichen Parklet-Angebots und mit Kontaktinformationen der antragstellenden Person anbringen. Die Kosten für die Herstellung werden unabhängig vom Förderantrag der antragstellenden Person über denFonds „Lebenswerter öffentlicher Raum“ abgerechnet.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

1) Der Hauptausschuss und der Regionalausschuss nehmen Kenntnis.

2) Der Hauptausschuss beschließt, derantragstellenden Person (auf Nachweis) die Auslagen zur Errichtung des o.g. Parklets in Höhe von bis zu 2.000,- Euro sowie die Kosten aus dem Gebührenbescheid für die Sondernutzung in Höhe von 144,- Euro zu erstatten.

Dr. Bettina Schomburg

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Anhänge

Antrag auf Errichtung des Parklets + Gebührenbescheid

Lokalisation Beta
Wohldorfer Str.

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