Erleichterungen für die Teilnahme des lokalen Einzelhandels an vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr schaffen Stellungnahme des Bezirksamtes
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung hat sich in seiner Sitzung am 09.07.2025 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und bei punktweiser Abstimmung folgende Beschlussempfehlung formuliert:
A) Die Bezirksamtsleitung möge dafür Sorge tragen, dass…
B) Der Bezirksversammlung ist über den Sachstand zu den Punkten 1 - 3 spätestens bis zum 31. Januar 2026 zu berichten.
Punkt A 1 und A 2: ohne Beschlussempfehlung in die Bezirksversammlung überwiesen
Punkt A 3 und B:mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, Volt und AfD gegen die Stimmen der Fraktion der DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN
Begründung:
Der Bezirk Hamburg-Nord zeichnet sich traditionell durch ein ansprechendes Miteinander von kleinen, vor Ort fest verankerten Geschäften aus. Der Einzelhandel im Bezirksgebiet bietet eine individuelle Produktpalette, die auf die Bedürfnisse der Menschen imBezirk ausgerichtet ist. Die vielen kleinen Läden tragen mit ihrem Angebot und der Verwurzelung in den Stadtteilen viel zum Charme in Hamburg-Nord bei und zeichnen den Bezirk als lebenswert aus.
Ein funktionierender lokaler Einzelhandel ist eine Bereicherung in allen Stadtteilen in Hamburg-Nord. Das vielfältige und oft sehr individuelle Angebot prägt die Straßen, zieht Menschen in die Stadtteile und sorgt damit auch für deren Attraktivität. Zudem werden über den Einzelhandel auch viele Arbeitsplätze abgesichert. Der lokale Einzelhandel gerät aber zugleich zunehmend unter Druck. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Gestiegene Gewerbemieten, gestiegene Energiekosten, fehlendes Personal, zunehmende Käufe über das Internet und sinkende Kaufkraft.
Perspektivisch ist es wichtig, den lokalen Einzelhandel zu erhalten, zu stärken und zu fördern, um die Attraktivität der Stadtteile in Hamburg-Nord dauerhaft zu erhalten. Ein Ansatz ist es, bessere Bedingungen für die Teilnahme des lokalen Einzelhandels an den vier möglichen verkaufsoffenen Sonntagen zu schaffen.
In Hamburg verfolgt der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Sonntagsöffnungszeiten ein Konzept der sogenannten „Themen-Sonntage“. Danach müssen Einzelhändler sowie Interessengemeinschaften von Einzelhändlern Veranstaltungskonzepte vorlegen und das erforderliche „Ereignis“ oder Marktgeschehen selbst kreieren - gegebenenfalls mit sozialen Trägern - und durchführen, welches ihnen die Öffnung erlaubt. Diese Maßgaben führen in der Praxis dazu, dass häufig nur große Akteure wie Einkaufspassagen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Anders als in den Stadtteilen sind dort aber nicht individuell geführte Geschäfte angesiedelt, sondern regelmäßig Filialen von großen und namhaften Ketten. Eine Stützung des lokalen Einzelhandels ist damit nicht verbunden.
Gerade während der Sommerzeit finden in zahlreichen Stadtteilen Straßenfeste statt - sowohl samstags, als auch sonntags. Während dieser Wochen sollte es ermöglicht werden, dass der stationäre Einzelhandel im jeweiligen Einzugsbereich des Straßenfestes ebenfalls sonntags öffnen darf - auch wenn der dort verortete Einzelhandel, beziehungsweise die jeweilige Interessengemeinschaft den Anlass für den Besucherstrom nicht selbst organisiert haben. Ergänzend sollte es den Interessengemeinschaften ermöglicht werden, an den jährlich vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntagen teilzunehmen, indem sie besser in die Lage versetzt werden, das erforderliche Ereignis, dem der Besucherstrom folgt, zu organisieren.
Zugleich sollte es rechtlich ermöglicht werden, dass Interessengemeinschaften oder andere relevante Akteure an einem selbst gewählten Tag eine entsprechende Festivität organisieren können, um diese mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu verbinden. Rechtlich sichergestellt sollte sein, dass kein Einzelhandelsgeschäft an mehr als vier Sonntagen im Jahr öffnet.
Ähnlich wie in der Zeit der Corona-Pandemie sollten interessierte Interessengemeinschaften die Möglichkeit erhalten, auf finanzielle Unterstützung seitens des Bezirksamts im Sinne der Förderung des lokalen Einzelhandels zurückzugreifen - beispielsweise zur Unterstützung für die Entwicklung des entsprechenden Veranstaltungskonzepts und Marketingmaßnahmen.
Im Rahmen eines solchen Ansatzes ist es möglich, gezielt Straßenzüge und Stadtteile mit attraktiven Einzelhandelsangeboten für einen Sonntag in den Fokus zu rücken, den Umgang mit verkaufsoffenen Sonntagen - verteilt über die Stadtteile - flexibler zu gestalten und zugleich sicherzustellen, dass kein Einzelhandelsgeschäft an mehr als vier Sonntage im Jahr geöffnet ist.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Unter Bezugnahme auf das Petitum B nimmt das Bezirksamt hierzu wie folgt Stellung:
Der unter A.1 genannte Fonds wurde eingerichtet; die Haushaltsmittel stehen entsprechend zur Verfügung und können als Zuwendungen auf Antrag vergeben werden. Die hierzu erforderliche administrative Begleitung im Antrags- und Zuwendungsverfahren ist darüber hinaus hausintern gewährleistet.
Soweit namentlich bekannt bzw. auf der Grundlage bestehender Kontakte möglich, wurden Interessengemeinschaften u.a. gezielt auf diesen Fonds hingewiesen, ergänzt wurde diese Information im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamtes.
Die Vergabe der Fondsmittel erfolgt auf Grundlage von Kriterien (siehe Petitum A.2), die einerseits auf die bestehenden rechtlichen Anforderungen in Zusammenhang mit Sonntagsöffnungen hinweisen und die zugleich den antragstellenden Personen erleichtern sollen, ihre Konzeptentwicklung frühzeitig auf diese Anforderungen auszurichten.
Die Kriterien sind dieser Mitteilung als Anlage beigefügt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Anwendung innerhalb der Antragsverfahren zur Genehmigung von Sonntagsöffnungen als Ausnahmeregelungen gemäß § 8 Ladenöffnungsgesetz (siehe Petitum A.3) unterliegen nicht der Gestaltungsmöglichkeit des Bezirksamtes.
Eine Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation hierzu liegt der Bezirksversammlung inzwischen vor (siehe TOP 5.6 der Sitzung der Bezirksversammlung vom 16.09.2025, Drucksachen–Nr. 22-1223.1.1).
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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