22-1223.1

Erleichterungen für die Teilnahme des lokalen Einzelhandels an vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr schaffen - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 17.07.2025 Bezirksversammlung Ö 9.2

Sachverhalt

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung hat sich in seiner Sitzung am 09.07.2025 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und bei punktweiser Abstimmung folgende Beschlussempfehlung formuliert:

A) Die Bezirksamtsleitung möge dafür Sorge tragen, dass…

  1. zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels im Bezirk Hamburg-Nord zunächst einmalig ein bezirklicher Fonds für das Jahr 2026 in Höhe von insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung gestellt wird, um insbesondere Interessengemeinschaften oder andere vergleichbare Zusammenschlüsse von Gewerbetreibenden und Einzelhändlern die Teilnahme an den vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntagen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern,
  1. hierfür seitens der Verwaltung niedrigschwellige Kriterien entwickelt werden, die es ermöglichen, Mittel aus dem Fonds für vorbereitende Maßnahmen wie beispielsweise die Konzeptentwicklung, für Beratung oder das Marketing abzurufen,
  1. im Zuge eines Austauschs mit der zuständigen Fachbehörde geprüft wird, wie mit den vier verkaufsoffenen Sonntagen möglichst flexibel umgegangen werden kann, um beispielsweise die lokale Sonntagsöffnung anlässlich von Straßenfesten oder an einem selbst gewählten Sonntag in Verbindung mit einer Veranstaltung zu ermöglichen. Ziel sollte es sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der lokale Einzelhandel leichter als bislang ebenfalls viermal im Jahr sonntags öffnen kann.

B) Der Bezirksversammlung ist über den Sachstand zu den Punkten 1 - 3 spätestens bis zum 31. Januar 2026 zu berichten.

Punkt A 1 und A 2: ohne Beschlussempfehlung in die Bezirksversammlung überwiesen

Punkt A 3 und B:mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, Volt und AfD gegen die Stimmen der Fraktion der DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN

Begründung:

Der Bezirk Hamburg-Nord zeichnet sich traditionell durch ein ansprechendes Miteinander vonkleinen, vor Ort fest verankerten Geschäften aus. Der Einzelhandel im Bezirksgebiet bieteteine individuelle Produktpalette, die auf die Bedürfnisse der Menschen im Bezirk ausgerichtet ist. Dievielen kleinen Läden tragen mit ihrem Angebot und der Verwurzelung in den Stadtteilen viel zumCharme in Hamburg-Nord bei und zeichnen den Bezirk als lebenswertaus.

Ein funktionierender lokaler Einzelhandel ist eine Bereicherung in allen Stadtteilen in Hamburg-Nord.Das vielfältige und oft sehr individuelle Angebot prägt die Straßen, zieht Menschen in die Stadtteileund sorgt damit auch für deren Attraktivität. Zudemwerden über den Einzelhandel auch vieleArbeitsplätze abgesichert. Der lokale Einzelhandel gerät aber zugleich zunehmend unter Druck. DieUrsachen dafür sind vielfältig: Gestiegene Gewerbemieten, gestiegene Energiekosten, fehlendesPersonal,zunehmende Käufe über das Internet und sinkende Kaufkraft.

Perspektivisch ist es wichtig, den lokalen Einzelhandel zu erhalten, zu stärken und zu fördern, um dieAttraktivität der Stadtteile in Hamburg-Nord dauerhaft zu erhalten. Ein Ansatz ist es, bessere Bedingungen für dieTeilnahme des lokalen Einzelhandels anden vier möglichen verkaufsoffenen Sonntagen zu schaffen.

In Hamburg verfolgt der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des BundesverwaltungsgerichtszuSonntagsöffnungszeiteneinKonzeptder sogenanntenThemen-Sonntage“.DanachssenEinzelhändlersowieInteressengemeinschaften von Einzelhändlern Veranstaltungskonzepte vorlegenund das erforderliche „Ereignis“ oder Marktgeschehen selbst kreieren - gegebenenfalls mit sozialen Trägern - unddurchführen, welches ihnen die Öffnung erlaubt.Diese Maßgaben führen in der Praxis dazu, dass häufignur große Akteure wie Einkaufspassagenvon dieser Möglichkeit Gebrauch machen.Anders als inden Stadtteilensinddortabernichtindividuell geführte Geschäfteangesiedelt, sondern regelmäßig Filialen von großen und namhaften Ketten. Eine Stützung des lokalenEinzelhandels ist damitnicht verbunden.

Gerade hrend der Sommerzeit finden in zahlreichen Stadtteilen Straßenfestestatt - sowohl samstags, als auchsonntags. hrend dieser Wochen sollte es ermöglicht werden, dassder stationäre Einzelhandel imjeweiligen Einzugsbereich des Straßenfestes ebenfalls sonntags öffnen darf -auch wenn der dort verorteteEinzelhandel, beziehungsweise die jeweilige Interessengemeinschaft den Anlass für den Besucherstrom nichtselbst organisiert haben. Ergänzend sollte es den Interessengemeinschaftenermöglichtwerden,andenhrlichvorgesehenen verkaufsoffenen Sonntagen teilzunehmen, indem sie besser in dieLage versetzt werden,daserforderliche Ereignis, dem der Besucherstrom folgt, zu organisieren.

Zugleich sollte es rechtlich ermöglicht werden, dass Interessengemeinschaften oder andere relevante Akteure an einem selbst gewähltenTageineentsprechende Festivitätorganisierennnen,umdiese miteinemverkaufsoffenenSonntagzuverbinden. Rechtlich sichergestelltsollte sein, dass kein Einzelhandelsgeschäft an mehrals vier Sonntagen im Jahr öffnet.

Ähnlich wie in der Zeit der Corona-Pandemie sollten interessierte Interessengemeinschaften die Möglichkeit erhalten, auf finanzielle Unterstützung seitens des Bezirksamts im Sinne der Förderung des lokalenEinzelhandels zurückzugreifen - beispielsweise zur Unterstützung r die Entwicklung desentsprechendenVeranstaltungskonzeptsundMarketingmaßnahmen.

Im Rahmen eines solchen Ansatzes ist es möglich, gezielt Straßenzüge und Stadtteile mit attraktivenEinzelhandelsangeboten für einen Sonntag in den Fokus zu rücken, den Umgang mit verkaufsoffenenSonntagen - verteilt über die Stadtteile - flexibler zu gestalten und zugleich sicherzustellen, dass keinEinzelhandelsgeschäft an mehr als vier Sonntage im Jahr geöffnet ist.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

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