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Erleichterungen für die Teilnahme des lokalen Einzelhandels an vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr schaffen - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 09.07.2025 Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung Ö 5.1

Sachverhalt


Der Bezirk Hamburg-Nord zeichnet sich traditionell durch ein ansprechendes Miteinander von kleinen, vor Ort fest verankerten Geschäften aus. Der Einzelhandel im Bezirksgebiet bietet eine individuelle Produktpalette, die auf die Bedürfnisse der Menschen im Bezirk ausgerichtet ist. Die vielen kleinen Läden tragen mit ihrem Angebot und der Verwurzelung in den Stadtteilen viel zum Charme in Hamburg-Nord bei und zeichnen den Bezirk als lebenswert aus.

Ein funktionierender lokaler Einzelhandel ist eine Bereicherung in allen Stadtteilen in Hamburg-Nord. Das vielfältige und oft sehr individuelle Angebot prägt die Straßen, zieht Menschen in die Stadtteile und sorgt damit auch für deren Attraktivität. Zudem werden über den Einzelhandel auch viele Arbeitsplätze abgesichert. Der lokale Einzelhandel gerät aber zugleich zunehmend unter Druck. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Gestiegene Gewerbemieten, gestiegene Energiekosten, fehlendes Personal, zunehmende Käufe über das Internet und sinkende Kaufkraft.

Perspektivisch ist es wichtig, den lokalen Einzelhandel zu erhalten, zu stärken und zu fördern, um die Attraktivität der Stadtteile in Hamburg-Nord dauerhaft zu erhalten. Ein Ansatz ist es, bessere Bedingungen für die Teilnahme des lokalen Einzelhandels an den vier möglichen verkaufsoffenen Sonntagen zu schaffen.

In Hamburg verfolgt der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Sonntagsöffnungszeiten ein Konzept der sogenannten „Themen-Sonntage“. Danach müssen Einzelhändler sowie Interessengemeinschaften von Einzelhändlern Veranstaltungskonzepte vorlegen und das erforderliche „Ereignis“ oder Marktgeschehen selbst kreieren - gegebenenfalls mit sozialen Trägern - und durchführen, welches ihnen die Öffnung erlaubt. Diese Maßgaben führen in der Praxis dazu, dass häufig nur große Akteure wie Einkaufspassagen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Anders als in den Stadtteilen sind dort aber nicht individuell geführte Geschäfte angesiedelt, sondern regelmäßig Filialen von großen und namhaften Ketten. Eine Stützung des lokalen Einzelhandels ist damit nicht verbunden.

Gerade während der Sommerzeit finden in zahlreichen Stadtteilen Straßenfeste statt - sowohl samstags, als auch sonntags. Während dieser Wochen sollte es ermöglicht werden, dass der stationäre Einzelhandel im jeweiligen Einzugsbereich des Straßenfestes ebenfalls sonntags öffnen darf - auch wenn der dort verortete Einzelhandel, beziehungsweise die jeweilige Interessengemeinschaft den Anlass für den Besucherstrom nicht selbst organisiert haben. Ergänzend sollte es den Interessengemeinschaften ermöglicht werden, an den jährlich vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntagen teilzunehmen, indem sie besser in die Lage versetzt werden, das erforderliche Ereignis, dem der Besucherstrom folgt, zu organisieren.

Zugleich sollte es rechtlich ermöglicht werden, dass Interessengemeinschaften oder andere relevante Akteure an einem selbst gewählten Tag eine entsprechende Festivität organisieren können, um diese mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu verbinden. Rechtlich sichergestellt sollte sein, dass kein Einzelhandelsgeschäft an mehr als vier Sonntagen im Jahr öffnet.

Ähnlich wie in der Zeit der Corona-Pandemie sollten interessierte Interessengemeinschaften die Möglichkeit erhalten, auf finanzielle Unterstützung seitens des Bezirksamts im Sinne der Förderung des lokalen Einzelhandels zurückzugreifen - beispielsweise zur Unterstützung für die Entwicklung des entsprechenden Veranstaltungskonzepts und Marketingmaßnahmen.

Im Rahmen eines solchen Ansatzes ist es möglich, gezielt Straßenzüge und Stadtteile mit attraktiven Einzelhandelsangeboten für einen Sonntag in den Fokus zu rücken, den Umgang mit verkaufsoffenen Sonntagen - verteilt über die Stadtteile - flexibler zu gestalten und zugleich sicherzustellen, dass kein Einzelhandelsgeschäft an mehr als vier Sonntage im Jahr geöffnet ist.

Petitum/Beschluss


Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung beschließen:

A) Die Bezirksamtsleitung möge dafür Sorge tragen, dass…

  1. zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels im Bezirk Hamburg-Nord zunächst einmalig ein bezirklicher Fonds für das Jahr 2026 in Höhe von insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung gestellt wird, um insbesondere Interessengemeinschaften oder andere vergleichbare Zusammenschlüsse von Gewerbetreibenden und Einzelhändlern die Teilnahme an den vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntagen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern,
  1. hierfür seitens der Verwaltung niedrigschwellige Kriterien entwickelt werden, die es ermöglichen, Mittel aus dem Fonds für vorbereitende Maßnahmen wie beispielsweise die Konzeptentwicklung, für Beratung oder das Marketing abzurufen,
  1. im Zuge eines Austauschs mit der zuständigen Fachbehörde geprüft wird, wie mit den vier verkaufsoffenen Sonntagen möglichst flexibel umgegangen werden kann, um beispielsweise die lokale Sonntagsöffnung anlässlich von Straßenfesten oder an einem selbst gewählten Sonntag in Verbindung mit einer Veranstaltung zu ermöglichen. Ziel sollte es sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der lokale Einzelhandel leichter als bislang ebenfalls viermal im Jahr sonntags öffnen kann.

B) Der Bezirksversammlung ist über den Sachstand zu den Punkten 1 - 3 spätestens bis zum 31. Januar 2026 zu berichten.

r die FDP-Fraktion: Ron Schumacher, Eva Braje
r die SPD-Fraktion: Jara Jovanović, Daniela Kerkow
r die CDU-Fraktion: Dr. Clarissa Bohlmann

Bera­tungs­reihen­folge
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