Erleichterungen für die Teilnahme des lokalen Einzelhandels an vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr schaffen Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung hat sich in seiner Sitzung am 09.07.2025 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und bei punktweiser Abstimmung folgende Beschlussempfehlung formuliert:
A) Die Bezirksamtsleitung möge dafür Sorge tragen, dass…
B) Der Bezirksversammlung ist über den Sachstand zu den Punkten 1 - 3 spätestens bis zum 31. Januar 2026 zu berichten.
Begründung:
Der Bezirk Hamburg-Nord zeichnet sich traditionell durch ein ansprechendes Miteinander von kleinen, vor Ort fest verankerten Geschäften aus. Der Einzelhandel im Bezirksgebiet bietet eine individuelle Produktpalette, die auf die Bedürfnisse der Menschen im Bezirk ausgerichtet ist. Die vielen kleinen Läden tragen mit ihrem Angebot und der Verwurzelung in den Stadtteilen viel zum Charme in Hamburg-Nord bei und zeichnen den Bezirk als lebenswert aus.
Ein funktionierender lokaler Einzelhandel ist eine Bereicherung in allen Stadtteilen in Hamburg-Nord. Das vielfältige und oft sehr individuelle Angebot prägt die Straßen, zieht Menschen in die Stadtteile und sorgt damit auch für deren Attraktivität. Zudem werden über den Einzelhandel auch viele Arbeitsplätze abgesichert. Der lokale Einzelhandel gerät aber zugleich zunehmend unter Druck. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Gestiegene Gewerbemieten, gestiegene Energiekosten, fehlendes Personal, zunehmende Käufe über das Internet und sinkende Kaufkraft.
Perspektivisch ist es wichtig, den lokalen Einzelhandel zu erhalten, zu stärken und zu fördern, um die Attraktivität der Stadtteile in Hamburg-Nord dauerhaft zu erhalten. Ein Ansatz ist es, bessere Bedingungen für die Teilnahme des lokalen Einzelhandels an den vier möglichen verkaufsoffenen Sonntagen zu schaffen.
In Hamburg verfolgt der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Sonntagsöffnungszeiten ein Konzept der sogenannten „Themen-Sonntage“. Danach müssen Einzelhändler sowie Interessengemeinschaften von Einzelhändlern Veranstaltungskonzepte vorlegen und das erforderliche „Ereignis“ oder Marktgeschehen selbst kreieren - gegebenenfalls mit sozialen Trägern - und durchführen, welches ihnen die Öffnung erlaubt. Diese Maßgaben führen in der Praxis dazu, dass häufig nur große Akteure wie Einkaufspassagen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Anders als in den Stadtteilen sind dort aber nicht individuell geführte Geschäfte angesiedelt, sondern regelmäßig Filialen von großen und namhaften Ketten. Eine Stützung des lokalen Einzelhandels ist damit nicht verbunden.
Gerade während der Sommerzeit finden in zahlreichen Stadtteilen Straßenfeste statt - sowohl samstags, als auch sonntags. Während dieser Wochen sollte es ermöglicht werden, dass der stationäre Einzelhandel im jeweiligen Einzugsbereich des Straßenfestes ebenfalls sonntags öffnen darf - auch wenn der dort verortete Einzelhandel, beziehungsweise die jeweilige Interessengemeinschaft den Anlass für den Besucherstrom nicht selbst organisiert haben. Ergänzend sollte es den Interessengemeinschaften ermöglicht werden, an denjährlich vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntagen teilzunehmen, indem sie besser in die Lage versetzt werden, das erforderliche Ereignis, dem der Besucherstrom folgt, zu organisieren.
Zugleich sollte es rechtlich ermöglicht werden, dass Interessengemeinschaften oder andere relevante Akteure an einem selbst gewählten Tag eine entsprechende Festivität organisieren können, um diese mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu verbinden. Rechtlich sichergestellt sollte sein, dass kein Einzelhandelsgeschäft an mehr als vier Sonntagen im Jahr öffnet.
Ähnlich wie in der Zeit der Corona-Pandemie sollten interessierte Interessengemeinschaften die Möglichkeit erhalten, auf finanzielle Unterstützung seitens des Bezirksamts im Sinne der Förderung des lokalen Einzelhandels zurückzugreifen - beispielsweise zur Unterstützung für die Entwicklung des entsprechenden Veranstaltungskonzepts und Marketingmaßnahmen.
Im Rahmen eines solchen Ansatzes ist es möglich, gezielt Straßenzüge und Stadtteile mit attraktiven Einzelhandelsangeboten für einen Sonntag in den Fokus zu rücken, den Umgang mit verkaufsoffenen Sonntagen - verteilt über die Stadtteile - flexibler zu gestalten und zugleich sicherzustellen, dass kein Einzelhandelsgeschäft an mehr als vier Sonntage im Jahr geöffnet ist.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 3.:
Die Möglichkeit eines selbst gewählten Termins für eine Sonntagsöffnung in einem Bezirk oder Stadtteil könnte zu mehr als vier Sonntagsöffnungsterminen in Hamburg führen. Dies entspräche jedoch nicht dem Konsens des zwischen den christlichen Kirchen, Gewerkschaften, Einzelhandel und Politik geschlossenen „Hamburger Sonntagsfriedens“ (Bü-Drs. 20/11881). Entsprechend hatte die Bürgerschaft beschlossen (Plenarprotokoll 20/87 v. 22.05.2014, S. 6563, bzgl. Bü-Drs. 20/11881).
Einzelhändler werden durch die stadtweit geltenden Motto-Themen (Bü-Drs. 21/9448) für die einzelnen Ladenöffnungssonntage nicht darin eingeschränkt, auch andere geeignete Anlässe für Sonntagsöffnungen zu wählen. § 8 Absatz 1 HmbLÖG ist nicht ausschließlich auf gesamtstädtische Themen fixiert und entsprechend wurden und werden jeweils auch bewährte Veranstaltungsformate geprüft und nicht zwingend einem Motto-Thema zugeordnet (Bü-Drs. 21/14167, Anlage S. 4).
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.