21-2409

Eingabe: Vollsperrung Wellingsbütteler Landstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 07.06.2021 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 4.13

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt informiert über die nachstehende Eingabe:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich wende mich an Sie als Anwohnerin von Klein Borstel und möchte folgende Eingabe einreichen mit der Bitte um Bearbeitung:

 

Ich wohne mit meinem Mann und 3 Kindern im Sodenkamp in Klein Borstel und werde ab Frühjahr 2021 direkt betroffen sein von dem Beginn der Bauarbeiten "Grundsanierung Wellingsbütteler Landstraße".

 

Aus der Anfrage nach § 27 BezVG der CDU-Fraktion vom 1. April 2021 (Drucksachen-Nr. 21-2198) auf S. 2 entnahm ich die Information, dass Sie planen, die Zu- und Abfahrten in und aus der Wellingsbütteler Landstraße/Fuhlsbüttler Straße für fünf Jahre komplett zu sperren, um den Schleichverkehr durch Klein Borstel und Teile von Wellingsbüttel zu vermeiden.

 

Zu diesem Punkt möchte ich Stellung nehmen und Sie bitten, meine Anregungen in Ihre Planungen miteinzubeziehen.

 

Besonders veranlasst mich zu meiner Eingabe die Erinnerung an die letzte Sperrung der Wellingsbütteler Landstraße vor über 10 Jahren, als die Brücke an der U-Bahn Klein Borstel saniert werden musste. Diese Sperrung führte dazu, dass man bis Fuhlsbüttel - auch außerhalb der Haupverkehrszeiten - fast eine Stunde brauchte mit dem Wagen brauchte. Damals waren die Bauarbeiten ungefähr 2 Monate lang, wobei 6 Wochen in den. Sommerferien lagen.

 

Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich die Baumaßnahmen für notwendig halte und auch Ihre Überlegungen, den Schleichverkehr zu vermeiden, zu 100 Prozent teile und nachvollziehen kann.

 

Sie sollten bezüglich Klein Borstel und seiner besonderen Lage (der Ohlsdorfer Friedhof zur einen Seite und das Alstertal zur anderen Seite), das uns sozusagen die Insellage beschert, jedoch bitte bedenken, dass wir die massiven Einschränkungen unserer Mobilität in zeitlicher Hinsicht gerne für einen überschaubaren Rahmen in Kauf nehmen, dass aber fünf Jahre unerträglich sind.

 

Ein Rechenbeispiel: Für mich, die täglich unter der Woche in die Maria-Louisen-Straße nach Winterhude fahre, würde dies zum Beispiel aktuell eine Verdoppelung der  Fahrzeit für Hin- und Rückfahrt bedeuten. Wenn die Wellingsbütteler Landstraße gesperrt ist und der gesamte Verkehr über Poppenbüttel bzw. Bramfeld läuft, wird dies sicher noch länger sein. Dies auf 5 Jahre (45 Wochen)  hochgerechnet bei ca. 3 Stunden zeitlichen Mehraufwand pro Woche bedeuten für mich beispielsweise gut 675 Stunden. 675 Stunden, die ich im Auto und nicht bei meiner Familie verbringen werde. Von den Benzinkosten und der CO2 - Belastung möchte ich gar nicht sprechen.

 

Ich weiß, dass die Situation für Sie auch schwierig ist. Dennoch hätte ich 2 Vorschläge, die bisher nicht berücksichtigt worden sind.

 

  1. In dem Zeitraum, in dem tatsächlich eine Nutzung der Einfahrt für die Anwohner von Klein Borstel ausgeschlossen ist - das wäre der Teil "Einfahrt von der Fuhlsbütteler Straße" aus bis zur "Stübeheide", wäre mein Vorschlag folgender: Die Klein Borsteler, die es beantragen, würden für diesen Zeitraum tagsüber eine Erlaubnis für die Durchfahrt des Ohlsdorfer Friedhofs in Richtung Haupteingang erhalten. Diese könnte auch gern gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr sein, um etwaige Mehrkosten für den Friedhof zu kompensieren. In dem Zeitraum, in dem die Anwohner von Klein Borstel die Wellingsbütteler Landstraße nicht Richtung Fuhlsbütteler Straße nutzen könnten und andersherum, müssten die Friedhofseinfahrten Klein Borstel und Haupteingang ab 7.00 Uhr  geöffnet werden. Somit würde für uns besonders benachteiligte Anwohner  von Klein Borstel zumindest tagsüber die Belastung nicht so hart ausfallen. Müsste diese Erlaubnis extra beantragt werden, würden auch nur die, die es wirklich benötigen, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Es gibt ca. 3800 Einwohner. Ich weiß nicht, wie viele KFZ-Zulassungen auf Klein Borstel fallen. Die Zahl wäre aber auf jeden Fall überschaubar, denke ich.

 

  1. Nach Abschluss der Bauarbeiten im o.g. Bereich, dürfte die Durchfahrt dann nur für Anwohner von Klein Borstel und Wellingsbüttel (Bereich bis ca. Langwisch) möglich sein. Dies könnte man wiederum durch Anwohnerausweise, die beantragt werden müssen, und gleichzeitiger Einschränkung der Durchfahrten der Straßen Sodenkamp und Stübeheide für den übrigen Kfz- und Lkw-Verkehr, ermöglichen. Ich bin kein Verkehrsexperte, aber es gibt z. B. schon seit Jahrzehnten die zeitweise Einbahnstraßenregelung in der Stübeheide, die gut funktioniert. Mir ist vollkommen klar, dass dies ein Mehraufwand bedeutet. Aber auch hier könnte man die Anwohnerausweise gegen Zahlung einer angemessenen Gebühr ausgeben.

 

Dies sind nur 2 Vorschläge, die mir konkret einfallen, um die für uns wirklich sehr belastende Situation erträglich zu machen. Es wohnen viele Familien, Senioren und Seniorinnen hier. Es gibt unser schönes Einkaufsdorf! Darüber hinaus wissen wir Anwohner nicht, was passiert, wenn die S1 während der 5 Jahre ausfällt. Dies geschieht schon heute häufig.Können Sie einen  Schienenersatzverkehr jederzeit während der 5 Jahre garantieren?

 

Ja, wir wissen, dass es natürlich auch für Sie einen zeitlichen und monetären Mehraufwand bedeutet für Planung und Umsetzung. Bedenken Sie jedoch, dass wir hier nicht von einem Zeitraum von - sagen wir mal - 12 Monaten sprechen, sondern von mindestens 5 Jahren! Es lohnt sich also, für so eine lange Frist eine Lösung zu finden.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns Klein Borsteler in ihre Überlegungen noch einmal ein wenig intensiver miteinbeziehen würden. Für uns bedeuten die von Ihnen angegebenen Umleitungen wirklich einen sehr großen zeitlichen Mehraufwand.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine Lösung im Sinne aller.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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