22-2598

Eingabe: Abgeschleppt mit Carsharing Dienst

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 28.09.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 4.2.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord unterrichtet über folgende Eingabe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mich offiziell über eine aus meiner Sicht unverhältnismäßige Abschleppmaßnahme in der Flughafenstraße 81 in Hamburg-Fuhlsbüttel-Nord beschweren und bitte um Überprüfung des Vorgangs.

Ich hatte dort ein Carsharing-Fahrzeug des Anbieters MILES abgestellt. An der betreffenden Stelle ist das Parken mit Parkscheibe für bis zu drei Stunden im Zeitraum von 9:00 bis 20:00 Uhr erlaubt. Eine Parkscheibe hatte ich versehentlich nicht ausgelegt.

Das Fahrzeug stand nach meiner Kenntnis ungefähr 2,5 Stunden an dieser Stelle, bevor auf Veranlassung der Polizei eine Abschleppmaßnahme durchgeführt wurde. Damit lag die tatsächliche Parkdauer sogar noch innerhalb der grundsätzlich zulässigen Höchstparkdauer von drei Stunden.

Mir ist bewusst, dass das Nichtauslegen einer vorgeschriebenen Parkscheibe einen Verkehrsverstoß darstellt und entsprechend geahndet werden kann. Was ich jedoch ausdrücklich infrage stelle, ist die Verhältnismäßigkeit der zusätzlich angeordneten Abschleppmaßnahme.

Das Fahrzeug stellte nach meiner Wahrnehmung weder eine konkrete Verkehrsbehinderung noch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dar. Es wurden keine Einfahrt, Rettungswege oder sonstige für den Verkehr wesentliche Bereiche blockiert. Der eigentliche Verstoß bestand ausschließlich darin, dass keine Parkscheibe ausgelegt worden war.

Hinzu kommt, dass die entsprechende Beschilderung an der Örtlichkeit aus meiner Sicht nicht besonders offensichtlich beziehungsweise unmittelbar wahrnehmbar war.

Durch die Abschleppmaßnahme entstanden zunächst Kosten von etwa 300 Euro. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein MILES-Carsharing-Fahrzeug handelte und hierdurch weitere Gebühren entstanden, belaufen sich die Gesamtkosten für mich letztlich auf rund 610 Euro.

Eine finanzielle Belastung in dieser Höhe wegen eines fehlenden Nachweises der Parkbeginnzeit empfinde ich als außerordentlich schwerwiegend insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug lediglich etwa 2,5 Stunden dort stand, eine Parkdauer von bis zu drei Stunden grundsätzlich zulässig gewesen wäre und nach meiner Kenntnis keinerlei konkrete Behinderung oder Gefahrensituation bestand.

Ich möchte ausdrücklich nicht bestreiten, dass das fehlende Auslegen der Parkscheibe geahndet werden kann. Ich bitte jedoch darum, zu prüfen, warum in diesem konkreten Fall unmittelbar die erheblich einschneidendere Maßnahme des Abschleppens erforderlich war und weshalb eine weniger belastende Maßnahme, beispielsweise eine Verwarnung beziehungsweise ein entsprechendes Verwarn- oder Bußgeld, nicht als ausreichend angesehen wurde.

Ich bitte daher um:

1. eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der angeordneten Abschleppmaßnahme,

2. eine nachvollziehbare Begründung, welche konkrete Notwendigkeit für das Abschleppen des Fahrzeugs bestand,

3. Auskunft darüber, ob vor der Abschleppanordnung geprüft wurde, ob tatsächlich eine Verkehrsbehinderung oder Gefährdung vorlag,

4. sowie eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Vorgang.

Mir geht es bei dieser Beschwerde insbesondere um die grundsätzliche Frage, ob es angemessen ist, ein Fahrzeug wegen einer fehlenden Parkscheibe abschleppen zu lassen, obwohl es sich innerhalb der grundsätzlich erlaubten Höchstparkdauer befand und keine erkennbare Behinderung des Straßenverkehrs vorlag.

Ich würde mich freuen, wenn der konkrete Vorgang noch einmal kritisch geprüft und mir das Ergebnis der Prüfung schriftlich mitgeteilt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

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Lokalisation Beta
Flughafenstraße

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