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Bürgerbegehren „Neue TaLa - Platz für alle“ Erreichen des Drittelquorums (Sperrwirkung)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 18.03.2021 Hauptausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

 

Das o.g. Bürgerbegehren wurde am 21.10.2020 mit folgendem Text angezeigt:

Sind Sie dafür, dass im Zuge der Grundinstandsetzung der Tangstedter Landstraße im Straßenabschnitt zwischen Wördenmoorweg und Wattkorn mindestens 220 Parkplätze im öffentli- chen Raum erhalten bleiben müssen?“

 

Das Bürgerbegehren kommt nach § 32 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zustande, wenn es bis zum 21.04.2021 von zwei Prozent der zur Bezirksversammlung Hamburg-Nord Wahlberechtigten (4.932 Personen) unterstützt wird. Für das Einreichen des Drittelquorums nach § 32 Abs. 5 BezVG sind 1.644 gültige Unterstützungsunterschriften erforderlich.

Die Bürgerinitiative hat am 12.02.2021 Unterstützungsunterschriften eingereicht.

Nach der Prüfung der Unterschriften hat das Bezirksamt am 25.02.2021 festgestellt, dass min- destens 1.644 gültige Unterstützungsunterschriften vorliegen.

Damit liegen ein Drittel der gem. § 3 Abs. 1 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz       (BezAbstDurchfG) erforderlichen Unterstützungsunterschriften für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens vor.

Dies löst die Sperrwirkung gem. § 5 Abs. 1 BezAbstDurchfG aus, wonach eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen werden und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden darf. Rechtliche Verpflichtungen, die vor Einreichung der Unterschriftenlisten begründet worden sind, bleiben davon unberührt.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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